Münster. Ein vorsätzlicher Kartellverstoß kostet die Westdeutsche Lotterie 11,5 Millionen Euro. Diesen Betrag muss Westlotto an einen Vermittler von Lotto-Produkten zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Ein anderes Lotterieunternehmen hatte geklagt.

Wegen eines vorsätzlichen Kartellverstoßes muss die Westdeutsche Lotterie (Westlotto) 11,5 Millionen Schadensersatz plus Zinsen an einen Vermittler von Lotto-Produkten zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Freitag einen entsprechenden Beschluss, der eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund von 2012 verwarf. Die mybet Holding SE als Klägerin hatte in einer Börsenmitteilung zuvor über die Entscheidung informiert.

Westlotto kündigte an, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu prüfen. Nach Angaben eines OLG-Sprechers stützte sich das Gericht in Düsseldorf auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008. Die obersten Richter hatten dem Deutschen Lotto- und Totoblock damals einen Kartellverstoß in der Sache bescheinigt. (dpa/lnw)