Essen. Westlotto achtet besonders auf den gesetzlichen Jugendschutz. Denn vor allem Minderjährige sind durch Glücksspiel besonders gefährdet und müssen geschützt werden. Deshalb prüft das Unternehmen jedes Jahr die Annahmestellen, ob diese Glücksspielprodukte an Minderjährige verkaufen.

Lotterien und Glücksspiel sind nichts für Kinder und Jugendliche! Daher nimmt das Lotterieunternehmen Westlotto den gesetzlichen Jugendschutz besonders ernst, um dadurch zu verhindern, dass sich Minderjährige an Glücksspielen beteiligen.

Minderjährige dürfen nicht an Glücksspielen teilnehmen. Wie wichtig dieses Thema ist, zeigen verschiedene Studien. Denn gerade Minderjährige sind durch Glücksspiel besonders gefährdet und müssen geschützt werden.

Ausweis

Dazu gehört natürlich, dass Annahmestellen keine Glücksspielprodukte an Minderjährige verkaufen. Sofern ein Käufer sehr jung erscheint, müssen sich die Mitarbeiter der Annahmestelle den Personalausweis zeigen lassen. Auch beim Internetspielangebot sorgt Westlotto durch ein Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren dafür, dass Kinder und Jugendliche nicht an den Lotterien teilnehmen können.

Testkäufe

Jede Annahmestelle wird mindestens einmal im Jahr überprüft, ob die Auflagen zum Jugendschutz eingehalten werden. Westlotto beauftragt dazu junge Erwachsene, die minderjährig wirken, mit Testkäufen. Auch in solch einem Fall sind die Annahmestellen gehalten, zu prüfen, ob der Kunde tatsächlich bereits 18 Jahre oder älter ist. Erfüllt eine Annahmestelle die Vorgaben nicht, schult Westlotto die Mitarbeiter noch einmal. Kommt es weiterhin zu Verstößen, übernehmen dies Einrichtungen der Suchthilfe.