Gelsenkirchen. . Das Ehepaar aus Gelsenkirchen kaufte ein Haus vom Immobilienriesen Deutsche Annington. In den Wirren des Übergangs überwiesen die Dritelars mehrere Monatsabschläge doppelt und liefen seitdem ihrem Geld hinterher. Mit Hilfe der Redaktion bekamen sie es nun zurück.

Es geht nicht um „viel Geld, aber ums Prinzip“, sagen Alison und Udo Dritelar. Darum haben sich die beiden jetzt mit dem Immobilienriesen Deutsche Annington – Werbespruch „Schön, hier zu wohnen“ – angelegt.

Die Geschichte beginnt vor drei Jahren. Da kaufen sich die beiden in Gelsenkirchen ein Haus von dem Bochumer Konzern. Anfangs sah alles so aus, als gäbe es kein Problem. Dann beugten sich die beiden über ihre Abrechnungen.

Plötzlich fiel ihnen auf, dass sie doppelt zahlten: Die Deutsche Annington listete in der „Rechnung über anteilige Kosten nach Eigentumsübergang“ für das Jahr 2012 vom 28. Februar 2013 Wasserkosten auf. Die Eheleute überwiesen das Geld. Einige Monate später, am 18. Oktober 2013, schickte dann aber auch der Wasserversorger Gelsenwasser eine Jahresrechnung, und zwar „für den Zeitraum 25.09.12 – 19.9.13“.

Abschläge für Wasser

Dabei stellte sich heraus, dass Gelsenwasser für Oktober, November und Dezember 2012 auch schon Abschläge für Wasser kassiert hatte. Pro Monat waren das 23 Euro. Alison Dritelar sagt: „Uns ist das vorher gar nicht aufgefallen. Das war so ein Hin und Her. Wir wollten den Wasseranschluss schon viel früher ummelden. Das konnten wir aber nicht selbst, sondern musste über die Annington laufen. So wurde manches noch über die abgerechnet, manches schon über uns.“

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Also wandten sich die Dritelars an die Deutsche Annington und baten um die Überweisung von 69 Euro. Bisher wird der deutschen Annington eher vorgeworfen, Interessen ihrer Mieter nicht ernst zu nehmen und sie lange an der Hotline warten zu lassen. Den Hauskäufern Dritelars machten sie es auch nicht leicht.

Von einem Mitarbeiter zum anderen weitergereicht

Erst riefen die beiden die Servicenummer an und erhielten die Antwort, dafür sei eine Frau Romik zuständig. Sie werde zurückrufen. Dritelars hörten nichts und wählten wieder die Nummer. Diesmal erklärte ihnen die Stimme an der anderen Seite, da sei der Herr Wechsel der richtige Mann. Als der sich nicht meldete, sollte dann eine Frau Schmidt verantwortlich sein. Dritelars schickten per Einschreiben einen Brief. Keine Antwort. Sie mailten ihn, erhielten eine Lesebestätigung. Das war alles. Dritelars hatten da auch schon Gelsenwasser angeschrieben. Das Unternehmen teilte binnen einer Woche mit, dass es das zu viel gezahlte Geld schon an die Deutsche Annington zurücküberwiesen habe.

Welche Rechte hat man, wenn man ein Rechnung doppelt gezahlt hat? Für den Finanzjuristen der Verbraucherzentrale NRW, Markus Feck, ist klar: „Die Deutsche Annington hat Geld bekommen, das ihr nicht zusteht.“ Gebe der Konzern die Euros nicht her, so sagt er, könnten Dritelars sie sogar einklagen. Kann man auch seine Bank anweisen, den zu viel gezahlten Betrag zurückzubuchen? „Nein“, sagt Feck. Eine Überweisung sei grundsätzlich „unwiderruflich“. Anders sei das, wenn das Geld per Lastschrift vom Konto abgebucht werde. Dann ließe es sich unproblematisch binnen acht Wochen nach der Buchung zurückholen. Wer seine Kontoauszüge nicht regelmäßig kontrolliert, muss sich im Zweifel wie die Dritelars mit dem Empfänger der Zahlung auseinandersetzen.

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Rat der Verbraucherzentrale: Mit den Versorgern sprechen

Es sei ungewöhnlich, meint Feck, dass die Wasserversorgung so lange über den alten Eigentümer abgewickelt worden sei. Er rät: „Sprechen Sie, sobald Sie den Besitz über Haus und Grundstück erlangen, mit den Versorgern und lassen Sie sich nicht davon abhalten, die Verträge zu regeln.“ Für die Dritelars kommt dieser Tipp zwar zu spät, aber am Ende kommen sie doch noch an ihr Geld.

Denn am Montag erklärte die Deutsche Annington auf Anfrage dieser Zeitung, es sei „im Zuge des Eigentümerwechsels leider zur doppelten Berechnung von Abschlagszahlungen gekommen.“ Und weiter: „Wir werden uns umgehend mit Familie Dritelar in Verbindung setzen und uns für die entstanden Unannehmlichkeiten entschuldigen. Der offene Betrag von 69 Euro wird noch in dieser Woche ausgeglichen.“