Bayreuth. .
Der Mordfall Peggy wird zwölf Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens neu aufgerollt. Das Landgericht Bayreuth ordnete die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den als Mörder verurteilten Ulvi K. (35) an. Das Gericht hat Zweifel, dass der geistig behinderte Gastwirtssohn aus Lichtenberg tatsächlich im Jahr 2001 die damals neunjährige Schülerin Peggy umgebracht hat. Die Leiche wurde bis heute nicht gefunden.
Ein inzwischen verstorbener Belastungszeuge habe falsch ausgesagt, teilte das Gericht mit. Es könne nicht sicher ausgeschlossen werden, dass dessen Aussage auf die Urteilsfindung Einfluss hatte. Die Zeugenaussage habe auch eine wichtige Rolle für das psychiatrische Sachverständigen-Gutachten gedient.
Auch habe es entgegen der damaligen Angaben eine Tathergangshypothese gegeben, mit der die Polizei konstruiert hatte, wie die Tat abgelaufen sein könnte – erst nach dem Aufstellen der Hypothese hatte Ulvi ein Geständnis bei der Kripo abgelegt. Das damals urteilende Landgericht Hof habe aber von der Existenz der Hypothese nichts gewusst.
Ulvi K. ist wegen des sexuellen Missbrauchs an Kindern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die 2004 gegen ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes hat er bislang nicht angetreten. Die Anklagebehörde lässt seit 2012 selbst wieder ermitteln.
Ins Visier geriet ein Mann aus Sachsen-Anhalt, der zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden ein enger Freund der Familie war. Er gilt inzwischen als Tatverdächtiger, auch sein Elternhaus ist durchsucht worden. Er sitzt wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Haft.