Schönwalde. Eigentlich sollte der 10-jährige Dylan, der im Wachkoma liegt, von seinem besten Freund getrennt werden: dem Kampfhund “Tascha“. In Brandenburg ist die Haltung der Rasse American Staffordshire Terrier untersagt, weil sie als gefährlich gilt. Durch einen Trick kann Tascha jedoch bei Dylan bleiben.

Hundeverordnungen sind Ländersache. Das könnte jetzt dem Wachkoma-Kind Dylan aus Brandenburg nutzen. Eigentlich sollte der Zehnjährige von seinem besten Freund, dem Kampfhund Tascha, getrennt werden. Doch der Vater will eine Meldebescheinigung aus Berlin besorgen. Dort ist die Haltung eines American Staffordshire Terriers erlaubt.

Das Drama um das Wachkomakind Dylan aus Schönwalde/Glien (Brandenburg) und seinen besten Freund, Kampfhund Tascha, steht vor einem guten Ende. Der Vater des schwer kranken Zehnjährigen habe angegeben, dass der Hund offiziell bei einem Verwandten in Berlin angemeldet sei, sagte Bürgermeister Bodo Oehme am Dienstag.

"Wenn er uns die Meldebescheinigung bringt, ist die Akte damit für uns geschlossen." Das Ordnungsamt der Gemeinde wollte Tascha aus der Familie nehmen. In Brandenburg ist die Haltung eines American Staffordshire Terrier im Gegensatz zu Berlin untersagt, weil das Tier dort als gefährlicher Kampfhund gilt. (dpa)