Straßburg. Mit einer Klage gegen Pressefotos vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist Prinzessin Caroline von Hannover gescheitert. Es ging um die Veröffentlichung eines erstmals 2002 veröffentlichtes Urlaubsfoto von Caroline mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover in Kenia.
Prinzessin Caroline von Hannover (56) ist mit einer Klage gegen Pressefotos vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Der EGMR wies am Donnerstag in Straßburg die Beschwerde der Prinzessin über die angebliche Missachtung ihres Privatlebens zurück. Es ging um ein erstmals 2002 veröffentlichtes Urlaubsfoto von Caroline mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover in Kenia. Sie hatte geltend gemacht, das Foto sei gegen ihren Willen aufgenommen worden. Deutsche Gerichte hätten die spätere Veröffentlichung dieses und anderer privater Fotos in der Regenbogenpresse nicht verboten - obwohl der EGMR dies 2004 als Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens gerügt habe.
Die Straßburger Richter kamen dagegen zu dem Schluss, dass deutsche Gerichte nach 2004 sehr wohl zwischen dem Schutz des Privatlebens der Prinzessin und dem öffentlichen Interesse an ihrem normalen Leben abgewogen hätten. "Die nationalen Gerichte haben auch sehr wohl die Rechtsprechung des EGMR berücksichtigt", hieß es in der Urteilsbegründung.
Ferner habe Caroline nicht behauptet, dass das Foto heimlich aufgenommen worden sei. Daher fehle es an "außergewöhnlichen Umständen, die eine Verbot der Veröffentlichung rechtfertigen würden". Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.