Stuttgart. Für das außergewöhnlich harte Vorgehen mit Wasserwerfern bei einer Demo gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 sind drei Polizisten bestraft worden. Bei dem Einsatz im September 2010 waren mehrere Demonstranten verletzt worden, einige von ihnen schwer. Das Stuttgarter Amtsgericht verhängte nun Strafbefehle gegen drei Beamte.
Fast drei Jahre nach dem Wasserwerfer-Einsatz gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat das Amtsgericht einem Medienbericht zufolge Strafbefehle gegen drei Polizisten verhängt. Ein Kommandant und der Staffelführer erhielten eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, wie die "Stuttgarter Zeitung" am Montag online berichtete.
Ein weiterer Kommandant solle eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen bezahlen, habe aber Einspruch eingelegt, so dass sein Fall nun öffentlich verhandelt werde. Beim Stuttgarter Amtsgericht war am Abend zunächst niemand für Nachfragen zu erreichen.
Rund 100 Verletzte am "Schwarzen Donnerstag"
Bei dem Einsatz am 30. September 2010 hatte die Wasserwerfer-Besatzung den harten Wasserstrahl immer wieder auf die Demonstranten gerichtet. Der "Schwarze Donnerstag" ging als ein Höhepunkt der Auseinandersetzungen um das Bauprojekt Stuttgart 21 in die Landesgeschichte ein: Bei dem ungewöhnlich harten Einsatz wurden rund 100 Menschen verletzt, auch Polizisten.
Ein Rentner wurde durch den Wasserstrahl so schwer an den Augen verletzt, dass er wohl nie wieder richtig sehen können wird. Das Bild von ihm mit blutenden Augen wurde zum Symbol für die Härte des Polizeieinsatzes.
Wasserwerfer immer wieder auf Menschen gerichtet
Im März dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Den 40 und 47 Jahre alten Einsatzleitern wird vorgeworfen, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben, indem sie nicht eingriffen, als ihre Kollegen in den Wasserwerfern den harten Wasserstrahl immer wieder auf die Menschen richteten.
Bei den umfangreichen Ermittlungen wurden unter anderem der Funkverkehr, Einsatzprotokolle und Polizeivideos ausgewertet. Auch seien zahlreiche Geschädigte und Zeugen vernommen und Experten der Bundespolizeiakademie angehört worden.
Auch interessant
Das Fazit der Staatsanwaltschaft: Der Einsatz der Wasserwerfer sei zwar durch die Polizeiführung grundsätzlich zugelassen worden, "jedoch mit der ausdrücklichen Maßgabe, den Einsatz auf Wasserregen zu beschränken", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Als trotz Wasserregens immer mehr Demonstranten heranströmten, seien die Wasserwerfer-Besatzungen "von Wasserregen auf Wassersperren, Wasserstöße und langanhaltende Wasserstrahle" in Richtung der Demonstranten übergegangen. Nach den Einsatzregeln sei beim Gebrauch von Wasserstößen stets darauf zu achten, dass die Köpfe von Personen nicht getroffen werden. (dpa)