Karlsruhe/Heidelberg. . Ein Heidelberger Gastronom darf seine Gaststätte weiterhin “Hard Rock Cafe“ nennen, obwohl sie nicht zur gleichnamigen US-Kette “Hard Rock Cafe“ gehört. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Der Sieg für den Gaststättenbetreiber gelang aber nicht auf ganzer Linie.

Bei nicht wenigen Musikfans genießen sie Kultstatus: "Hard Rock Cafes" gibt es weltweit, in Deutschland in Köln, Berlin, Hamburg und München. Dass es auch ein "Hard Rock Cafe" in Heidelberg gibt, war den Betreibern der vier anderen deutschen Gaststätten in keinster Weise Recht. Sie beanspruchten in einem über mehrere Jahre gehenden Rechtsstreit die Namensrechte für sich. Der Bundesgerichtshof hat nun klar gestellt: Das Heidelberger "Hard Rock Cafe" darf den Namen behalten. Obwohl es nicht zur gleichnamigen US-Kette gehört. (AZ. I ZR 188/11)

Das Urteil kann man als Sieg werten. Immerhin gelang es dem Betreiber aus Heidelberg, sich gegen eine US-Kette mit weltweit mehr als 170 Gaststätten zu wehren. Doch der Sieg gelang nicht auf ganzer Linie. So entschieden die Richter, dass die Heidelberger Musikgaststätte zwar ihren Namen behalten, aber die - sicherlich lukrativen - Merchandising-Artikel mit Hard-Rock-Cafe-Logo nicht mehr vertreiben darf.

US-Kette hat Heidelberger Hard Rock Cafe 14 Jahre geduldet

Damit korrigierten die Richter in Karlsruhe die bisherigen Instanzen Landgericht Mannheim und Oberlandesgericht Karlsruhe, die dem Heidelberger Gaststättenbetreiber jeweils in allen Punkten Recht zusprachen. Dass er nun immerhin das Recht am Namen der Musikkneipe behält, hat vor allem zeitliche Gründe.

Zu Gute kommt dem Heidelberger Hard Rock Cafe, dass bereits seit 1978 das kreisrunde Signet mit dem orangefarbenen Punkt in der Mitte als Logo verwendet. Vorbild dafür war das erste Hard Rock Cafe, das sieben Jahre zuvor in London gegründet worden war. Aus dem wiederum wuchs später die US-Kette, die mittlerweile weltweit mehr als 170 Filialen unterhält und nach Angaben der Website nach wie vor auf Expansionskurs ist, vor allem in Fernost. In Deutschland hat die Kette erstmals 1992 eine Filiale eröffnet.

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Dass erst zu diesem Zeitpunkt auch ein Anspruch auf die Namensrechte erhoben worden war, ist den Richtern in Karlsruhe nun zu spät: Ansprüche gegen den Betrieb des Heidelberger Restaurants unter der Bezeichnung "Hard Rock" sind "verwirkt, weil die Klägerinnen diese Firmierung nach Rücknahme des Antrags auf einstweilige Verfügung mehr als 14 Jahre geduldet haben." Das aber berechtige den Heidelberger Gastronomen nicht, weiterhin die original Merchandising-Artikel von "Hard Rock Cafe" zu verkaufen.

Ganz entschieden ist der Fall zudem noch nicht: In einem weiteren Verfahren muss jetzt geklärt werden, wie viel Schadensersatz das Heidelberger Cafe an die internationale Gruppe zahlen muss. (dae/WE)