Bonn. .

Dass sie sich einmal mit einem Weltkonzern anlegen würde, hätte sich Christin Römer niemals träumen lassen. Mit dem „Café Apfelkind“, das sie Ende April in Bonn eröffnete, hatte sich die 33-Jährige einen Traum erfüllen wollen. Anfang September dann der Schock: Ein Brief des Computerkonzerns Apple flatterte ins Haus - mit der Aufforderung, doch bitte künftig auf ihr Logo zu verzichten. Schließlich sei ihr Apfel mit dem Kindergesicht dem Apple-Konzernlogo zum Verwechseln ähnlich.

So viel Aufhebens um ihr kleines Café kann die Bonnerin nicht nachvollziehen. „Ich finde es einen Witz, dass sie sich gegen so etwas wehren. Das haben die doch gar nicht nötig“, sagt die Café-Besitzerin. Was Apple sich bei dem Widerspruch gedacht hat, bleibt Konzerngeheimnis. Ein Sprecher wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern.

Computerkonzern informiert sich bei Patentamt

Von dem kleinen Café erfahren hatte der Computerkonzern offensichtlich über das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Dort hatte Römer im Oktober vergangenen Jahres ihr „Apfelkind“-Emblem angemeldet. Wer meint, eine neue Marke könnte mit der eigenen Marke verwechselt werden, kann dagegen Widerspruch einlegen - so wie es der Computerkonzern getan hat.

Jährlich gebe es Tausende solcher Widersprüche, sagt Jörg-Eckhard Dördelmann, der als juristischer Prüfer beim Patent- und Markenamt arbeitet. Und gerade bei großen Unternehmen wie Apple sei ein solches Vorgehen nicht ungewöhnlich. „Es gehört dazu, dass man seine Marke verteidigt“, sagt Dördelmann. Dies bedeute jedoch nicht zwangsläufig, dass ein Widerspruch auch Erfolg habe.

Anwälte finden Logos sehr unterschiedlich

Darauf setzt Römers Anwältin auch im Bonner Fall. Sie sei „derzeit ziemlich zuversichtlich“, dass ihre Mandantin Recht bekomme, sagt Lydia Tilch. Schließlich seien die beiden Marken - der Computerhersteller und das Café - doch sehr unterschiedlich und auch die Logos seien aus ihrer Sicht gut zu unterscheiden.

Die Markenrechte für ihr Logo hatte Römer in München für etwa ein Dutzend Kategorien eintragen lassen - unter anderem für Mode, Kuchen und Dienstleistungen. In dem Brief habe Apple vier Klassen moniert, sagt Tilch. Vor dem Marken- und Patentamt sei dann allerdings gegen alle Kategorien Widerspruch eingelegt worden.

Ob diesem stattgegeben wird oder Apple den Kürzeren zieht, ist völlig offen. Möglich sei auch eine Teillösung, sagt Dördelmann. Damit könnte Römer ihr Logo zum Beispiel auf Pullovern nutzen, auf Spielzeug aber nicht.

Kostenlose Werbung

Die Entscheidung über den Fall könnte sich Monate, vielleicht sogar Jahre hinziehen. Denn erst muss das Marken- und Patentamt entscheiden, danach können die Parteien noch vor das Bundespatentgericht und den Bundesgerichtshof ziehen.

Bis dahin zumindest kann Römer ihren Apfel mit dem Gesicht weiter nutzen. Und auch dem nervenaufreibenden Rechtsstreit kann sie noch eine positive Seite abgewinnen: „Jetzt ist mein Café bekannt - ohne dass ich viel Werbung gemacht habe.“(dapd)