Rottweil. Es begann wie ein harmloser Internet-Chat. Doch dabei lernte eine 14-Jährige ihren späteren Vergewaltiger, einen 38-jährigen Lkw-Fahrer aus NRW, kennen. Der Mann ist jetzt zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Polizei warnt vor Gefahren für Kinder im Internet.

Er hat über das Internet mit einem Mädchen angebandelt und die damals 14-Jährige schließlich zum Sex gezwungen. Ein 38-jähriger Mann ist deshalb in Rottweil wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hatte er ein raffiniertes System aus Lügen und Manipulation aufgebaut und sich das Mädchen so gefügig gemacht.

Das ganze Ausmaß der Taten blieb allerdings im Dunkeln. Der 38-Jährige hatte nur ein Teilgeständnis abgelegt, und die Richter wollten dem Opfer nicht zumuten, vor Gericht auszusagen. Die sexuelle Belästigung von Kindern im Internet, das sogenannte Cyber-Grooming, wird nach Einschätzung von Experten ein immer größeres Problem.

Vergewaltiger schlüpfte in verschiedene Rollen

Der verheiratete Lastwagenfahrer aus Nordrhein-Westfalen hatte sich im Internet als Marco ausgegeben und behauptet, er sei ein 17-jähriger Teenager. So kam er in Kontakt mit der damals 13-Jährigen aus Spaichingen (Baden-Württemberg). Die beiden flirteten, und das Mädchen fasste schließlich Vertrauen. Schließlich ließ sie sich dazu überreden, ihrer Internetliebe ein Nacktfoto von sich zu schicken.

Daraufhin habe der Mann ein Szenario entworfen, mit dem er das Mädchen völlig unter Kontrolle bekam, sagte Richter Frank Fad: Zunächst nahm er als Chatfreundin Bianca Kontakt auf. Dann gab er sich als Russen-Mafioso aus und drohte der damals 13-Jährigen, ihrer Internet-Liebe Marco etwas anzutun und sie selbst in ein Bordell nach Rumänien zu verschleppen. Schließlich berichtete er ebenfalls in der Mafia-Rolle, dass er mehrere Menschen habe töten müssen, um zu verhindern, dass die Nacktfotos an die Öffentlichkeit gelangen.

Freundin von Opfer setzte der Tortur ein Ende

Mehrere SMS, die in dem Prozess verlesen wurden, zeigten, wie verwirrt und ratlos das Mädchen war. Vor dieser Drohkulisse ließ die inzwischen 14-Jährige sich auf Treffen ein, bei denen der 38-Jährige sie vergewaltigte, wie er selbst zugab. Mehrmals wöchentlich musste sie außerdem zu Hause vor einer Computer-Kamera sexuelle Handlungen an sich vornehmen. Eine mutige Freundin der 14-Jährigen machte dem schließlich ein Ende.

Im Großen und Ganzen hat der Mann gestanden, von einigen Taten gibt es auch Video-Aufzeichnungen. Für die Richter war die Beweislage trotzdem schwierig. Der 38-Jährige hatte nämlich behauptet, das Mädchen habe sich später freiwillig mit ihm getroffen. Um das zu widerlegen, hätte das Opfer vor Gericht erscheinen und aussagen müssen. Doch das wollten die Richter dem Mädchen ersparen. Deshalb gingen sie zugunsten des Angeklagten davon aus, dass er das Mädchen lediglich zweimal vergewaltigt hat und die drei späteren sexuellen Kontakte nicht mehr ausdrücklich gegen ihren Willen passierten.

Warnung vor Männern, die online Kontakt zu Kindern suchen

Die Polizei warnt immer wieder vor Männern, die im Internet Kontakt zu Kindern suchen. Zuletzt hatte der Fall der Anfang Mai verschwundenen Maria aus Freiburg für Schlagzeilen gesorgt. Die 13-Jährige ist seitdem vermutlich freiwillig mit einem 53 Jahre alten Mann unterwegs, den sie in einem Chatroom kennengelernt hatte.

Die Justizminister der Bundesländer haben sich mit Blick auf dieses Cyber-Grooming vor einem Monat erneut für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Oft sei es nur mit Hilfe von gespeicherten Verbindungsdaten möglich, die Täter zu ermitteln. Zugleich appellierten sie aber auch an die Eltern, Kinder vor der Gefahr zu warnen. Sobald Eltern den Verdacht hätten, dass ihre Kinder im Internet gefährdet seien, sollten sie die Behörden einschalten. (dpa)