Marl. Der Prozess war kaum angepfiffen, da war er auch schon wieder vorbei: Der Kaiserslautern-Profi Mohamadou Mo Idrissou glänzte am Montag in Marl durch Abwesenheit. In dem Prozess, der hinter verschlossenen Türen kurz verhandelt wurde, geht es um Unterhalt für ein vor drei Monaten geborenes Kind.
Der Prozess war kaum angepfiffen, da war er auch schon wieder vorbei: Die Hauptperson, der beim 1. FC Kaiserslautern unter Vertrag stehende Fußball-Profi, Mohamadou Mo Idrissou, glänzte am Montag durch Abwesenheit. In dem Prozess, der hinter verschlossenen Türen kurz verhandelt wurde, geht es um Unterhalt. Den soll der 33 Jahre alte, aus Kamerun stammende Fußball-Star für ein Kind bezahlen. Der Junge erblickte vor dreieinhalb Monaten das Licht der Welt.
Den Unterhalt verlangt die Mutter des Kindes, eine 25-jährige Frau aus Marl. "Ja, es ist richtig. Wir haben ein Unterhaltsverfahren gegen Herrn Idrissou angestrengt", bestätigt der Marler Rechtsanwalt Andreas Lechtenböhmer (49) auf Nachfrage der MarlerZeitung. Da der als temperamentvoll geltende Spieler nicht zum Termin im Amtsgericht erschienen war, ordnete Richterin Röhl auf Antrag von Rechtsanwalt Lechtenböhmer ein Sachverständigengutachten an. Das soll klären, ob "Mo" Idrissou tatsächlich der Vater des Kindes ist.
Gesehen hat der Fußball-Profi das Kind noch nicht. Schon seit Monaten hat die 25-jährige Marlerin, die zuletzt in einem Vier-Sterne-Hotel in Düsseldorf gearbeitet hat, keinen Kontakt mehr zu dem kamerunischen Nationalspieler.
Kennen gelernt hatte die Klägerin, die nebenbei auch ein Fernstudium im Fach Betriebswirtschaftslehre absolviert, den Fußball-Profi im Jahr 2011 über einen gemeinsamen Freund auf einer Feier. Damals stand "Mo" Idrissou noch bei Borussia Mönchengladbach unter Vertrag und wohnte in Düsseldorf.
Auch Vermieter zog Idrissou vor Gericht
Auch dort hat sich unlängst ein Gericht mit dem Fußball-Profi beschäftigt. Idrissou soll seine möblierte, 250 Quadratmeter große Penthouse-Wohnung als Saustall hinterlassen haben, als er 2011 dort auszog. Der Vermieter verlangte Schadensersatz, ging aber in erster Instanz leer aus. Auch in zweiter Instanz kam das Gericht zum Ergebnis, dass die Ansprüche des Vermieters schlecht belegt seien.
Das endgültige Urteil soll noch in diesem Monat verkündet werden. Idrissous Anwalt hatte die gegen seinen prominenten Mandanten erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Alle Schäden hätten bereits beim Einzug bestanden.