Centennial (USA). Ist der mutmaßliche Kino-Attentäter James Holmes schuldfähig? Mit dieser Frage muss sich ein US-Gericht auseinandersetzen. Die Richter haben Holmes nun erlaubt, auf “unzurechnungsfähig“ zu plädieren. Der Mann, der zwölf Menschen getötet haben soll, wurde vorläufig in die Psychiatrie eingewiesen.
Der mutmaßliche Kino-Amokläufer von Aurora in den USA darf auf nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit plädieren. Das Gericht von Centennial im US-Bundesstaat Colorado nahm am Dienstag das Plädoyer von James Holmes an, der im Juli 2012 bei der Premiere eines "Batman"-Films zwölf Menschen erschossen haben soll. Richter Carlos Samour ordnete an, Holmes vorübergehend in eine staatliche Psychiatrie einzuweisen.
Die Untersuchung des Geisteszustandes des 25-Jährigen soll den Angaben zufolge in zwei Monaten beendet sein. Das Ergebnis soll dann bei einer Anhörung am 2. August bewertet werden. Samour erklärte, er werde sich "aggressiv" dafür einsetzen, dass der auf Februar 2014 verschobene Termin für den Prozessauftakt eingehalten wird. Ursprünglich hatte die Hauptverhandlung bereits in diesem August beginnen sollen.
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Zwölf Menschen starben, 70 wurden verletzt
Holmes wird beschuldigt, in der Nacht zum 20. Juli 2012 in einem Kino in Aurora nahe Denver wahllos in das Publikum gefeuert zu haben. Bei dem Blutbad wurden zwölf Menschen getötet und 70 weitere verletzt. Außerdem muss er sich wegen des Besitzes von Sprengstoff verantworten, mit dem er seine Wohnung präpariert hatte.
Holmes' Anwälte hatten angeboten, dass sich ihr Mandant schuldig bekennen könnte, wenn ihm ein Todesurteil erspart bliebe. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies aber ab und kündigte an, in dem Prozess die Todesstrafe zu fordern. Daraufhin plädierte die Verteidigung Mitte Mai auf unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit. Richter Samour ließ damals aber zunächst offen, ob er dem Antrag zustimmt. (afp)