Berlin. . In NRW wurden im vergangenen Jahr gut 1000 Menschen Opfer von Behandlungsfehlern. Am häufigsten gab es fehlerhafte Behandlungen im Bereich der Zahnmedizin, der Orthopädie und (Unfall-)Chirurgie sowie der inneren Medizin. Der Krankenkassenverband kritisiert mangelnde Absprachen unter Ärzten und fehlende Kontroll-Listen.

Herr K. wird noch am offenen Herzen operiert, da schlägt die OP-Schwester Alarm. Eine Kompresse fehlt. Der Chirurg geht von einem Zählfehler aus und schließt den Brustkorb. Herrn K. geht es immer schlechter. Tage später zeigt ein Röntgenbild: Der Operateur hat eine Kompresse im Herzbeutel vergessen. Blutvergiftung, neue Operation.

Die Geschichte von Herrn K., von der der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) berichtet, mag ein Extrem-, aber kein Einzelfall sein. So sind im vergangenen Jahr weit mehr als 7000 Patienten Opfer von Ärztefehlern geworden. Sie reichen vom übersehenen Herzinfarkt bis hin zur falsch eingesetzten Hüftprothese. Die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher liegen, da manche Fälle auch gleich vor Gericht landen.

Offizielle Zahlen der Bundesärztekammer im Juni

Allein der MDK hat 12 483 Fälle geprüft und dabei 3932 Behandlungsfehler festgestellt. Bei den Ärztekammern, wo (vermeintlich) geschädigte Patienten ebenfalls Hilfe suchen, seien diese Zahlen ähnlich, sagte ein Sprecher der Bundesärztekammer dieser Zeitung. Im Juni will sie ihre Zahlen offiziell vorstellen.

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Allein in NRW wurden im vergangenen Jahr gut 1000 Menschen Opfer von Behandlungsfehlern. So haben der MDK Nordrhein und der MDK Westfalen-Lippe insgesamt 2573 Gutachten erstellt und 541 Mal eine fehlerhafte Behandlung ausgemacht. Die Ärztekammer Westfalen Lippe kam in 193 Fällen zu diesem Ergebnis. Weitere 440 Fehler hat die Ärztekammer Nordrhein registriert, allerdings zwischen Oktober 2011 und Oktober 2012.

Mangelnde Absprachen

„Die Zahl der Vorwürfe und der nachgewiesenen Behandlungsfehler geht nicht zurück“, sagte MDK-Expertin Astrid Zobel. Am häufigsten gab es fehlerhafte Behandlungen im Bereich der Zahnmedizin, der Orthopädie und (Unfall-)Chirurgie sowie der inneren Medizin.

Nach Einschätzung von Stefan Gronemeyer vom Medizinischen Dienst des Krankenkassen-Spitzenverbandes ist in vielen Fällen kein einzelner Arzt an einem Behandlungsfehler schuld, sondern das ganze Therapiemanagement. Er kritisierte mangelnde Absprachen oder fehlende Kontroll-Listen.