Hamburg. Nach dem Tod von Porno-Star “Sexy Cora“ wird einer Anästhesistin vorgeworfen, dass die Beatmung während der Schönheitsoperation nicht ausreichend gewesen sei. Die Angeklagte hat die Behandlungsfehler zugegeben. Sie sagte aber auch, dass entgegen der Vorschriften keine sachkundige Hilfskraft im Operationssaal bereit gestanden habe.

Im Prozess um den Tod der Erotikdarstellerin "Sexy Cora" vor zwei Jahren in der Hamburger Alster-Klinik
ist am Montag auch Personalmangel zur Sprache gekommen. Während der
Brustvergrößerung der 23-Jährigen habe keine sachkundige Hilfskraft im
Operationssaal bereit gestanden, sagte die angeklagte Anästhesistin vor dem
Hamburger Landgericht auf Nachfrage des Gutachters aus. Eine solche Hilfskraft
ist dem Sachverständigen zufolge jedoch vorgeschrieben. Die Medizinerin hatte
nach eigenen Angaben so viel zu tun, dass sie darüber die Kontrolle wichtiger
Vitalfunktionen vergaß.

So war die 56-Jährige nach eigenen Angaben neben
ihrer Tätigkeit als Anästhesistin unter anderem auch für das Abdecken der
Patientin und das Holen von medizinischem Gerät zuständig. Wegen dieser Aufgaben
habe sie nicht die Zeit gehabt, die Vitalfunktionen der Patientin zu
dokumentieren - "dazu bin ich nicht gekommen". "Die Angeklagte hätte ohne eine
Hilfskraft die Operation nicht einleiten dürfen und die Klinik hätte eine solche
Hilfskraft vorhalten müssen", kritisierte der Gutachter zu
Prozessbeginn.

Angeklagte Narkoseärztin bekennt Schuld

Am 11. Januar 2011 hatte die als "Sexy
Cora" bekannt gewordene Carolin Wosnitza bei ihrer vierten Brustvergrößerung
einen Herzstillstand erlitten.
Zwar konnte sie wieder belebt werden, trug aber
schwere Hirnschäden davon. Neun Tage später starb sie an einer Hirnlähmung. Die
Angeklagte räumte am Montag ein: Sie habe den Herzstillstand zu spät
festgestellt und übernehme daher die Verantwortung für den Tod der
Frau.

Als Grund für das späte Bemerken des Herzstillstandes nannte die
Ärztin neben ihren vielen Aufgaben ein abgestelltes Alarmsignal an der Maschine
zur Kontrolle der Vitalfunktionen. Dadurch habe sie die lebensbedrohliche
Situation zunächst nicht bemerkt. Erst als die Patientin "sehr blass" im Gesicht
geworden sei, sei ihr die Lage klar geworden. "Das ist das, wozu ich mich
bekenne", sagte die Anästhesistin. Warum das Herz von Wosnitza plötzlich stehen
blieb, könne sie sich nicht erklären.

Die Staatsanwaltschaft wirft der
Ärztin indes vor, sie habe ihre Patientin während einer Schönheitsoperation
nicht richtig beatmet und damit den Herzstillstand verursacht. Auch die
Reanimation sei nicht vorschriftsgemäß durchgeführt worden. Die Anklage lautet
auf fahrlässige Tötung.
Beide Anschuldigungen weist die Medizinerin, die seit
dem Vorfall aus eigener Entscheidung nicht mehr als Ärztin arbeitet, zurück:
"Die Beatmung funktionierte einwandfrei."

Hirnschäden sprechen für
eine falsche Beatmung

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Dagegen sprechen nach Angaben des Gutachters jedoch
die äußerst schweren Hirnschäden der Patientin, die bereits kurz nach der
Reanimation festgestellt wurden. "Die wahrscheinlichste Ursache für den
Herzstillstand ist, dass die Beatmung nicht richtig funktioniert hat", sagte der
Sachverständige. Dafür spreche auch der gute gesundheitliche Zustand der
Patientin vor der Operation.

In ihrer Stellungnahme wandte sich die
Angeklagte auch an die Familie von Carolin Wosnitza. Bislang habe sie sich nicht
bei den Hinterbliebenen entschuldigen können, "weil man so etwas nicht
entschuldigen kann", sagte die Ärztin. Dann fügte sie an: "Ich würde alles darum
geben, diesen Fehler wieder gutzumachen - aber ich kann es nicht." Mit dem 5.
Februar ist bislang lediglich ein Fortsetzungstermin vor Gericht
angesetzt. (dapd)