Essen. Schwimmen, Baden, Planschen – das sonnige Wetter lockt viele Menschen an die Badestellen der Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen. Doch die Badeunfälle der vergangenen Wochen zeigen: Das Wasser bietet nicht nur Genuss und Entspannung, es kann auch zur tödlichen Gefahr werden.

57 Menschen sind im vergangenen Jahr bei Badeunfällen in Nordrhein-Westfalen ertrunken, die meisten davon in Flüssen. Viele Gefahren sind dabei auf den ersten Blick unsichtbar. In der Nähe von Fahrrinnen können Strömungen entstehen, die Badende leicht unterschätzen. Flaches Wasser ist dabei kein Zeichen für Sicherheit. Ganz im Gegenteil: „Je niedriger der Wasserstand ist, desto größer ist die Strömung“, erklärt Wolfgang Worm vom Landesverband Nordrhein der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG).

So entspannend kann das kühle Nass sein - wenn man einige Regeln beachtet.
So entspannend kann das kühle Nass sein - wenn man einige Regeln beachtet. © ddp

Gleiches gilt für Einmündungen oder Brücken. Deshalb ist es generell verboten, im Umkreis von 100 Metern um solche Stellen zu baden.

Steile Ufer verleiten zu riskanten Sprüngen

In vielen Seen ist Baden verboten. Aber auch dort, wo es erlaubt ist, kann es gefährlich sein. Steile Ufer verleiten zu riskanten Sprüngen – häufig mit gravierenden Folgen. „Jedes Jahr gibt es 50 Fälle, in denen Menschen nach einem Sprung ins flache Wasser querschnittsgelähmt sind“, warnt Worm.

In Seen sind außerdem die Temperaturunterschiede zwischen verschiedenen Wasserzonen deutlich größer als in Flüssen. Das kann besonders für Menschen mit Kreislaufbeschwerden gefährlich sein, weil sich der Körper nicht schnell genug auf die Umgebungstemperatur einstellen kann.

In Kanälen ist Schwimmen nicht erlaubt

In Kanälen ist Baden und Schwimmen generell nicht erlaubt. Wer trotzdem Schwimmen geht, haftet dafür, wenn er sich selbst oder andere verletzt. Die Polizei greift gewöhnlich nur ein, wenn der Badende sich selbst oder andere gefährdet, also zum Beispiel von Brücken springt oder in die Nähe von Schiffen schwimmt. Dann drohen ein Verwarngeld und eine Anzeige.

Unabhängig davon, ob man im Rhein, im Baggersee oder im Freibad schwimmt, immer gilt: Mindestens zu zweit schwimmen gehen. Dann ist, falls etwas passiert, immer jemand da, der Hilfe holen kann. Wer Bauchschmerzen oder Kreislaufbeschwerden hat, sollte gar nicht schwimmen gehen.