Berlin. Vorsicht beim nächsten Mal “Frischluft schnappen“: Wer sich bei der nächsten Zigarettenpause verletzt oder einen Unfall baut, ist nicht versichert. Das gilt auch, wenn der Weg zur Kippe häufiger als nur zum Rauchen benutzt wird. Und laut Richterspruch ist Rauchen im Übrigen auch nicht mit Essen und Trinken vergleichbar.
Arbeitnehmer, die für die Zigarettenpause den Arbeitsplatz verlassen und auf dem Rückweg verunglücken, sind nicht unfallversichert. Denn das Rauchen sei eine "persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit", stellte das Sozialgericht Berlin klar (Aktenzeichen: S 68 U 577/12).
Damit wiesen die Richter die Klage einer Pflegehelferin gegen die Berufsgenossenschaft ab. Die in einem Seniorenheim angestellte Klägerin hatte ihren Arbeitsplatz verlassen, um vor der Tür eine Zigarette zu rauchen. Auf dem Rückweg stürzte sie und brach sich den Arm. Die Klägerin meinte, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Denn den Weg durch die Eingangshalle lege sie täglich mehrmals bei allen möglichen Gelegenheiten zurück. Dass sie in diesem Fall von einer Zigarettenpause zurückgekommen sei, dürfe keine Rolle spielen.
Rauchen nicht mit Nahrungsaufnahme vergleichbar
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es die freie Entscheidung der Klägerin gewesen sei, ob sie zum Rauchen gehe oder nicht. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehe nicht. Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar.
Essen und Trinken seien unter anderem notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Beim Rauchen handele es sich hingegen um den Konsum eines Genussmittels. Deshalb sei zwar der Weg zur Kantine versichert, nicht aber der Weg zur Raucherpause. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dapd)