Montabaur. Weil er im Westerwald einen Wolf erschossen hat, muss ein Jäger aus dem Raum Köln eine Geldstrafe von insgesamt 3500 Euro zahlen. Das entschied das Amtsgericht Montabaur am Donnerstag. Der Jäger habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, weil er ein Wirbeltier ohne Grund getötet habe.
Im Prozess um den Abschuss eines Wolfs im Westerwald ist der angeklagte Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro (70 Tagessätze) verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Amtsgericht Montabaur am Donnerstag mitteilte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wolf ungerechtfertigterweise erschossen wurde. Er habe vor seinem Tod nicht gewildert. Bei dem im April 2012 nahe Hachenburg erlegten Tier handelt es sich um einen Wolf aus der sogenannten italienischen Alpenpopulation. Das hatten Experten des Senckenberg-Institutes in Frankfurt am Main mit einer Gen-Analyse belegt.
Erster gesichteter Wolf im Westerwald seit 1879
Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz wurde den Angaben zufolge allerdings vom Gericht nicht erkannt, weil der Mann nicht damit rechnen konnte, dass das Tier in der Region unterwegs ist. Bei dem getöteten Tier handelt es sich um den ersten gesichteten Wolf im Westerwald seit dem Jahr 1879.
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Der inzwischen 72 Jahre alte Jäger hatte das Tier im April 2012 nahe Hachenburg erschossen. Er war nach eigenen Angaben davon ausgegangen, auf einen wildernden Hund anzulegen. Der Fall hatte für Zorn und Protest bei Naturschützern gesorgt. Der Wolf unterliegt dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. (dapd)