Berlin. Nachdem ein Magazin schwere Schleichwerbung-Vorwürfe gegen “Wetten, dass..?“ erhoben hat, fordern Kritiker externe Kontrollen beim ZDF. Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Rupert Polenz sollte sich der „Fernsehrat in seiner nächsten Sitzung am 8. März mit dem Vorgang befassen“.

Wetten, dass das ZDF keine krummen Geschäfte, keine Schleichwerbung in den Absprachen und Geheimpapieren hinter den Kulissen seiner beliebten Samstagabend-Show entdecken wird? Am Tag eins, nachdem der „Spiegel“ behauptet, dass die Gottschalk-Firma DM Millionen durch Produktplatzierung kassiert haben soll, versuchen die Beteiligten zu beschwichtigen.

Thomas Gottschalk lässt über seinen Anwalt Christian Schertz erklären, dass es sich um die Firma seines Bruders Christoph handelte. Er selbst sei weder Vertragspartner der im „Spiegel“ erwähnten Verträge gewesen, „noch war er an den Verhandlungen oder Abschlüssen beteiligt“. Seltsam nur, dass Thomas Gottschalk bis 2009 als Gesellschafter in der Firma seines Bruders agierte. Jörg Berendsmeier erläutert für das ZDF: „DM war nicht berechtigt, das ZDF gegenüber Dritten zu verpflichten.“

Herunterspielen heißt die Devise. Dabei ist die Grenze zwischen legaler Produkt-Platzierung und illegaler Schleichwerbung klar definiert. Das ZDF darf zum Beispiel mit dem „Traumschiff“ über die Weltmeere schippern, weil es von dem Eigentümer, der Reederei Deilmann, kein Geld kassiert. Die ARD-„Tatort“-Kommissare dürfen mit der gleichen Argumentation mit Mercedes, Audi oder BMW auf Verbrecherjagd gehen.

Schleichwerbung-Skandal beim „Marienhof“

Einen Skandal hingegen lösten die illegalen Werbebotschaften beim „Marienhof“ 2005 aus. Über Jahre hatte sich ein Reisebüro in die Handlung eingekauft. Die Konsequenz: Bei der Produktionsfirma Bavaria rollten Köpfe und die ARD-Anstalten entwickelten ihre Richtlinien zur „Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring“.

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„Der WDR hat die Redaktion sogar um einen internen Korruptionsbeauftragten sowie einen externen Ombudsmann erweitert“, erklärt Sprecherin Annette Metzinger gestern auf Anfrage. Dennoch: Bei den Öffentlich-Rechtlichen bleibt die Kontrolle schwierig. Es gibt, anders als bei den privaten Sendern, die von der Landesmedienanstalt (LfM) überwacht werden, keine externen Kontrollen.

Gremien müssten sich selbst kritisieren

Beim Umgang mit Beschwerden bzw. Verstößen im eigenen Programm sind die Gremien der öffentlich-rechtlichen Sender zu zurückhaltend, weil sie sich fast immer selbst kritisieren müssten“, erläutert Jürgen Brautmeier, Direktor der LfM Nordrhein-Westfalen und neuer Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. „Es ist eine interne Kontrolle, und die funktioniert nur eingeschränkt.“

Medienpolitiker halten sich eher zurück in ihrer Einschätzung der „Wetten, dass...?“-Geschichte. „Die Frage von Schleichwerbung bei Sendungen des ZDF muss aufgeklärt werden und Verträge müssen transparent gemacht werden“, verlangt zwar Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-MdB und Mitglied des ZDF-Programmausschusses. Sie sagt aber auch: „Eine Verantwortung des ZDF für Verträge zwischen Vertragspartnern des ZDF und Dritten sehe ich nicht.“ Komisch, gerade Transparenz ist wichtig. Brautmeier hält es für ein Manko, dass ein Sender heute nicht weiß, wie ein Produzent die in Auftrag gegebene Sendung finanziert. „Was spricht dagegen, wenn auch die Öffentlich-Rechtlichen von außen kontrolliert werden?“, fragt er.

Den Weg möchte die Politik momentan nicht unbedingt gehen. Nach Ansicht von CDU-MdB Rupert Polenz sollte sich der „Fernsehrat in seiner nächsten Sitzung am 8. März mit dem Vorgang befassen“.

Der Fernsehrat, eine„parteipolitische Kungelrunde“

Dort müsse nach Ansicht von Gesine Lötzsch, MdB die Linke und Mitglied im ZDF Rundfunkrat, „geklärt werden, wer die Aufsichtspflicht verletzt hat. Dann muss es personelle Konsequenzen geben“. Starke Worte, die Lötzsch aber prompt selber abgeschwächt, indem sie von parteipolitisch dominierten Kungelrunden spricht.

Das Ergebnis nimmt RTL-Sprecher Christian Körner vorweg: „Sollte der Sachverhalt der Wahrheit entsprechen, so ist abzusehen, welche Konsequenzen er mit sich bringen wird: Keine.“ Während ein privater Sender in einem solchen Falle ein unangenehm hohes Bußgeld zu zahlen hätte, werde beim ZDF nichts geschehen. „Erfahrungsgemäß ist der Fernsehrat des ZDF viel zu sehr mit seinem Sender verbunden, als dass er eine objektive Kontrolle oder Sanktionierung eines Fehlverhalten garantieren könnte.“