Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Türkin, die seit 30 Jahren in Deutschland lebt, aber kein Deutsch spricht, zu einem Integrationskurs verpflichtet. Es gebe ein gesellschaftliches Interesse daran, dass hier lebende Ausländer sich auf Deutsch verständigen könnten, so die Begründung.
Auch einer seit 30 Jahren in Deutschland lebenden Türkin kann ein Integrationskurs auferlegt werden, wenn sie keinerlei Deutsch spricht. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag veröffentlicht. Die inzwischen 61 Jahre alte Mutter von sechs Kindern ist nicht in der Lage, sich in deutscher Sprache zu verständigen.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Ausländerbehörde, die Frau zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten. Die Ehefrau eines Ladenbesitzers hatte geklagt und darauf verwiesen, dass ihre Kinder gut ausgebildet seien, Steuer bezahlten und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Ihre schlechten Sprachkenntnisse basierten darauf, dass sie Analphabetin sei.
Betroffene legt Berufung gegen das Urteil ein
Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Frau ab. Zur Begründung heißt es, es bestehe ein hohes staatliches und gesellschaftliches Interesse daran, "dass sich alle auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können". Die Frau hat Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt. (dapd)