Gelsenkirchen. Leser Hermann Hüing aus Gelsenkirchen soll für eine Steinplatte auf dem Grab der Mutter 38 Euro für eine Sicherheitsprüfung und die spätere Entsorgung zahlen. Er vermutet Abzocke, muss sich aber eines Besseren belehren lassen. Trotzdem: Die Satzungen zu vergleichen, ist ein mühsames Geschäft.

Leser Hermann Hüing aus Gelsenkirchen schreibt der Redaktion: „Vor einiger Zeit haben wir unsere Mutter beerdigt. Sie wurde in einem normalen Reihengrab beigesetzt. Wir können das Grab nach unseren Wünschen gestalten. Ob Kerzen, Bilder oder Kreuze: Alles ist gebührenfrei. Wir haben uns unter anderem für eine 40 x 35 Zentimeter große Steinplatte mit eingraviertem Namen entschieden. Nun sollen wir der Stadt für die Genehmigung dieser Steinplatte eine Gebühr in Höhe von 38 Euro zahlen. Wir haben in der Nachbarschaft der Stadt Gelsenkirchen keine weitere Stadt gefunden, die auch solch eine Gebühr verlangt. Werden wir hier abgezockt?“

Worüber sich Hermann Hüing ganz konkret ärgert, nennt sich „Gebührenbescheid für die Sicherheitsüberprüfung und spätere Entsorgung des Grabmals“. Sind die 38 Euro dafür nun Abzocke?

Fest steht: Grundsätzlich dürfen Städte und Gemeinden selbst darüber entscheiden, welche Gebühren sie in welcher Höhe erheben. So kommt es, dass die eine Stadt 38 Euro für die Sicherheitsüberprüfung und Entsorgung eines liegenden Grabmals verlangt, die andere gar nichts. Allerdings gibt es Einschränkungen. Die Kommunen sollen laut Gesetz nicht mehr Gebühren einnehmen, als ihnen an Kosten entstehen.

Die Kommune entscheidet

Die Stadtverwaltung muss demnach die Preise für die jeweiligen Leistungen so anberaumen, dass sie ihre Bürger dabei nicht übervorteilt. Andererseits sollte sie nicht zu knapp kalkulieren, um Verluste zu vermeiden. „Bei den Friedhöfen handelt es sich letztendlich um kostenrechnende Einrichtungen, die gemäß § 8 Kommunales Abgabengesetz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden müssen“, erläutert Hans-Joachim Hüser, Abteilungsleiter Friedhöfe der Stadt Essen.

In der Friedhofsgebührensatzung erfahren Bürger, welche Preise ihre Kommune für welche Leistungen berechnet. „Es kann zu teils erheblichen Preisunterschieden kommen“, erläutert Ulrich Schulze, Sprecher der Stadt Bottrop. „Die einzelnen Satzungen zu vergleichen, ist ein mühsames Geschäft. „Bisweilen sind die Regelwerke so unterschiedlich gestaltet, dass ein Vergleich unmöglich ist“, sagt er.

25 Euro veranschlagt etwa die Stadt Essen für die „Sicherheitsüberprüfung und die Entsorgung eines liegenden Grabmals auf einem Reihengrab“. Zusätzliche 44 Euro kostet die Genehmigung. „Andere Friedhöfe sind vielleicht günstiger“, sagt Abteilungsleiter Friedhöfe Hans-Joachim Hüser. Doch man sollte genau hinschauen. „Es kann durchaus vorkommen, dass der Posten der ,Sicherheitsüberprüfung und Entsorgung’ nicht im Satzungskatalog aufgeführt ist“, so Hüser. Am Ende müssten Betroffene womöglich selbst einen Steinmetz mit der Entsorgung des Grabsteins beauftragen – was auch mal 250 Euro kosten könne – oder dies in Eigenregie übernehmen.

Fällige Verwaltungsgebühren

Wie steht es um Gelsenkirchen? „In Gelsenkirchen werden immer Gebühren für die Errichtung von Grabmälern fällig“, erläutert Stefanie Genthe, Sprecherin des kommunalen Dienstleistungsanbieters Gelsendienste, „38 Euro für liegende, 76 Euro für stehende“. Das gehe aus Punkt I. 1. der Gebührensatzung hervor. Es handele sich um Verwaltungsgebühren, die anfallen, um zum Beispiel Stärke, Maße und Material des Steins zu überprüfen.

Sind 38 Euro für die Sicherheitsüberprüfung und Entsorgung der Steinplatte nun zu hoch angesetzt? Wohl eher nicht, findet Ulrich Zacharzewski, der Steinmetz, den Hermann Hüing mit der Fertigung der Steinplatte beauftragt hatte. „Dass die Stadt solch eine Gebühr verlangt, ist irgendwo schon berechtigt“, meint Zacharzewski. Allerdings wünschte er sich, die Stadtverwaltung würde die Friedhofsgebühren etwas unkomplizierter und somit kundenfreundlicher gestalten. „Viele meiner Kunden ärgern sich, dass sie mal hier eine Gebühr, mal da eine Gebühr zahlen sollen. Am Ende flattert der x-te Gebührenbescheid ins Haus“, so Zacharzewski. Besser sei es, die Posten zu bündeln. Zudem gibt der Steinmetz zu bedenken: Zwar veranschlagen einige Kommunen beispielsweise keine Bearbeitungsgebühren mehr, andere schlügen umso mehr zu.

Dass sich Leser Hermann Hüing über den Gebührenbescheid für die Genehmigung der Steinplatte ärgert, ist nachvollziehbar. Weniger Bürokratie im Trauerfall scheint angemessen. Helfen konnten die Redaktion in dem Fall leider nicht.