Moskau. Zwei Jahre Arbeitslager - so lautete das Urteil gegen zwei Regierungskritikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot. Und es wird offenbar vollstreckt. Am Wochenende wurden die beiden jungen Frauen und Mütter zweier Kinder aus Moskau weg und in zwei verschiedene Arbeitslager gebracht.

Die zwei verurteilten Sängerinnen der russischen Punkband Pussy Riot sind in Arbeitslager gebracht worden. Ihre Anwältin Wioletta Wolkowa sagte am Montag, Nadeschda Tolokonnikowa sei in ein Lager in der Region Mordowia etwa 500 Kilometer östlich von Moskau gebracht worden. Ihre Bandkollegin Maria Alechina sei in die Region Perm im Ural überführt worden. Demnach wurden die Frauen am Samstag aus der Haftanstalt in Moskau weggebracht, am Montag waren sie noch unterwegs. Wo genau sich ihre Lager befanden, blieb unklar.

Den Angaben der Anwältin zufolge erfuhren selbst die Angehörigen der Frauen erst von deren Verlegung, als sie ihnen Pakete in das Gefängnis in Moskau bringen wollten, in dem sie zuletzt inhaftiert waren. Tolokonnikowa, Alechina sowie Jekaterina Samuzewitsch waren im August wegen einer regierungskritischen Aktion gegen den heutigen Staatschef Wladimir Putin zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. In einem Berufungsverfahren war Samuzewitschs Strafe am 10. Oktober in eine Bewährungsstrafe umgewandelt worden, die Strafe der anderen beiden Frauen wurde aufrecht erhalten.

Beide Arbeitslager gehören offenbar zu den härtesten in Russland

Unterstützer von Pussy Riot sprachen im Internetdienst Twitter von den "schlimmstmöglichen Camps", die für die Frauen ausgesucht worden seien. Beide sind Mutter jeweils eines kleinen Kindes. Russlands Arbeitslager sind für ihre extrem harten Bedingungen bekannt.

Die auf Bewährung freigelassene russische Pussy-Riot-Sängerin Jekaterina Samuzewitsch will sich unterdessen weiter für ihre inhaftierten Bandkolleginnen einsetzen. "Wir werden dafür kämpfen, dass auch Mascha und Nadja freikommen", sagte die Musikerin. Samuzewitsch klagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Urteile gegen Pussy Riot und die Haftbedingungen ihrer Mitglieder, auch im Namen ihrer Kolleginnen Marina Alechina und Nadeschda Tolokonnikowa.

Drittes Bandmitglied klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Ihre Freilassung auf Bewährung habe keinen Keil zwischen sie und die anderen Bandmitglieder getrieben, sagte Samuzewitsch. "Da wir uns als Gruppe sehen, alle drei zusammen, ist das ein Sieg. Zumindest eine von uns wurde freigelassen, selbst wenn es eine Bewährungsstrafe ist." Die Musikerin sagte, sie schreibe Alechina und Tolokonnikowa über deren Anwälte täglich Briefe, die beiden inhaftierten Bandmitglieder antworteten auf demselben Weg. "Es ist wichtig, in Kontakt zu bleiben." Samuzewitsch kündigte an, in der Berufung in Straßburg "einfallsreich" zu sein und "mit legalen Methoden zu kämpfen".

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Die drei Frauen waren im August wegen "Rowdytums" und Anstiftung zu religiösem Hass zu je zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Band hatte in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale ein "Punkgebet" gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt.

Samuzewitsch war im Berufungsverfahren auf Bewährung freigekommen, weil sie schon wenige Sekunden nach Betreten der Kirche festgenommen worden war und daher an der Aktion nicht mehr teilnahm. Die Sängerin zeigte sich auch schockiert darüber, wie weit Putin in der Zeit ihrer Untersuchungshaft demokratische Rechte eingeschränkt habe. (afp)