Augsburg. Der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber muss erneut vor Gericht: Der 78-Jährige war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt worden, aber sowohl er als auch der Staatsanwalt hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Derzeit sitzt Schreiber nicht in Haft.
Vor dem Landgericht Augsburg wird seit Montag erneut gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber verhandelt. Schreiber war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer Revision sowohl des 78-Jährigen als auch der Staatsanwaltschaft ordnete der Bundesgerichtshof aber an, den ersten Prozess vor einer anderen Kammer des Gerichts in Teilen neu aufzurollen.
Schreiber soll bei Panzergeschäften und Flugzeugverkäufen an Saudi-Arabien Provisionen in Millionenhöhe kassiert und diese nicht versteuert haben. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs muss das Landgericht Augsburg prüfen, ob Schreiber aber überhaupt in Deutschland steuerpflichtig war. Nach seiner Aussage lebte er im fraglichen Zeitraum vor allem in Kanada. Dort sei er auch steuerpflichtig gewesen. Dies war laut BGH im ersten Prozess nicht ausreichend geprüft worden.
Schreiber lebt seit Mai unter "Hausarrest"
Außerdem muss nun in Augsburg geprüft werden, ob die Bestechung des früheren Verteidigungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) durch Schreiber wie im ersten Prozess angenommen tatsächlich verjährt ist oder er womöglich doch wegen Bestechung verurteilt werden kann.
Schreiber befand sich seit seiner Auslieferung aus Kanada im Jahr 2009 in Untersuchungshaft. Im Mai musste er aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gefängnis entlassen werden, er hatte in Haft einen Herzinfarkt erlitten. Der 78-Jährige lebt seither unter einer Art Hausarrest. Schreiber war die Schlüsselfigur der im Jahr 2000 losgetretenen CDU-Parteispendenaffäre. (afp)