Frankfurt/Main. Das Occupy-Camp vor der Europäischen Zentralbank in Frankfurt steht vor seiner Auflösung. Ein Eilantrag zur Verlängerung der Räumungsfrist wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Ein gemeinsames Ziel der Menschen im Camp ließe sich nicht erkennen. Eine Chance für das Occupy-Camp gibt es aber noch.
Das Ende des Occupy-Camps vor der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main rückt näher. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte am Montag einen Eilantrag ab, mit dem sich die Aktivisten gegen eine Auflösung und drohende Räumung des Zeltlagers gewandt hatten. Das Protest-Camp und die damit einhergehende dauerhafte Besetzung der Grünanlange seien durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Polizei rief Occupy kurz nach dem Urteil vor Ort dazu auf, das Gelände zu verlassen.
Das Gericht verwies unter anderem darauf, dass ein gemeinsames Ziel der Personen, die sich in dem Zeltlager aufhielten, darunter Aktivisten, Ausländer, Obdachlose, Drogenabhängige, nicht erkennbar sei. Eine Versammlung sei dadurch charakterisiert, dass eine Mehrheit durch einen gemeinsamen Zweck inhaltlich verbunden sei.
Die Stadt Frankfurt sorgt sich um die hygienischen Umstände im Occupy-Camp
Das möge zu Beginn des Protests der Fall gewesen sein, führte das Gericht aus. Jetzt gehe es aber für eine Mehrheit der Personen im Camp "um die Befriedigung individueller Bedürfnisse wie Finden einer Schlafstatt und Versorgung mit Nahrungsmitteln". Zudem bestätigte das Gericht von der Stadt angenommene Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Es verwies unter anderem auf die hygienischen Umstände.
Die Kapitalismuskritiker von Occupy kündigten an, jetzt vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu ziehen. Vor dem Zeltlager vor der EZB zogen etwa 50 Polizisten auf. Sie nahmen Personalien auf, riegelten das Gelände ab und ließen keine weiteren Personen in die Zeltstadt. Sie riefen auch zum Verlassen des Camps auf, begannen aber zunächst noch nicht mit der Räumung. Ob es dazu kommt, blieb zunächst offen. Bei der Stadt war niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) kündigte an, sich am Nachmittag zu äußern.
Occupy-Aktivisten können noch vor den Verfassungsgerichtshof ziehen
Er hatte vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wiederholt betont, vor einem Gerichtsbeschluss nicht zu räumen. Auch Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) hatte vergangene Woche betont, es sei selbstverständlich in einem Rechtsstaat, dass zunächst alle gerichtlichen Klärungen abgewartet würden. Das werde auch die Stadt Frankfurt tun. Sollten die Aktivisten also tatsächlich vor den VGH ziehen, könnten sie womöglich auf eine weitere Schonfrist hoffen.
Das Ordnungsamt hatte die Genehmigung für das Camp über Ende Juli hinaus nicht verlängert und mit einer Räumung gedroht, sollten die Bewohner nicht freiwillig abziehen. Die Aktivisten waren daraufhin vor Gericht gezogen.(dapd)