Oslo. Im Prozess gegen den geständigen norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik hat die Verteidigung einen Freispruch oder zumindest ein mildes Urteil für ihren Mandanten gefordert. Vor allem aber wolle der 33-Jährige bei einem Schuldspruch für zurechnungsfähig erklärt werden, sagte Breiviks Anwalt.
Die Verteidigung des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik hat einen Freispruch für den 33-Jährigen gefordert. Im Falle einer Verurteilung solle Breivik aber nicht in die Psychiatrie eingewiesen werden, sondern eine "möglichst milde Strafe" erhalten, sagte Anwalt Geir Lippestad am Freitag in seinem Schlussplädoyer in Oslo. Lippestad musste formell einen Freispruch fordern, weil sein Mandant auf nicht schuldig plädiert hatte. Breivik hatte im vergangenen Sommer bei zwei Anschlägen auf der Insel Utöya und in Oslo 77 Menschen getötet. Zunächst hatte Lippestad in seinem Plädoyer die geringstmögliche Haftstrafe für
Breivik gefordert, wurde von diesem aber korrigiert.
Dem Angeklagten droht die Höchststrafe von 21 Jahren Haft. Entscheidend ist jedoch die Frage, ob das Gericht den Rechtsextremisten als zurechnungsfähig einstuft. Nur für diesen Fall steht Breivik eine Gefängnisstrafe bevor, ansonsten müsste er bei einer Verurteilung in die Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag gefordert, ihn in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen - oder ihn bei Feststellung seiner Schuldfähigkeit zu 21 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Mit einem Urteil wird Ende Juli oder im August gerechnet.
"Es ist fast unmöglich zu begreifen, dass das kleine, sichere Norwegen von solch einem Terroranschlag getroffen wurde", sagte der Verteidiger Lippestad. Das könne der Grund sein, warum mehrere Gutachter zu einer unterschiedlichen Bewertung des psychischen Gesundheitszustands seines Mandaten gelangt seien. (afp/dapd)