Kempten/Memmingen. Die Polizei hat 37 Waffen im Elternhaus des Memminger Schüler-Schützen (14) sichergestellt. Der Vater lagerte sie nicht ordnungsgemäß; sein Sohn konnte den Tresor knacken. Der Schüler feuerte zudem mehr Schüsse ab als bislang bekannt, auch in Richtung Polizei. Liebeskummer war kein Tat-Motiv.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vater des Memminger Schüler-Schützen wegen Verstößen nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht. Bei einer Razzia in der Wohnung des 53-jährigen Sportschützen und legalen Waffenbesitzers am Dienstagabend wurden 37 Waffen sichergestellt, wie die Staatsanwaltschaft Memmingen am Mittwoch mitteilte. Der 14 Jahre alte Sohn hatte am Dienstag vergangener Woche in einer Memminger Hauptschule einen Schuss mit einer scharfen Waffe des Vaters abgefeuert und später auf einem Sportplatz um sich geschossen. Verletzt wurde niemand.
Bei der Durchsuchung der Wohnung in Memmingen stellte die Polizei 12 Gewehre und 15 sogenannte Kurzwaffen sicher. Die Stahltür des Waffenraumes, in dem der Vater die erlaubnispflichtigen Schusswaffen lagerte, verfügte über keine ausreichende Schutzklasse, wie es hieß. Daher wurde dem Vater die Genehmigung zur Lagerung umgehend entzogen. Sein Sohn hatte sich Zugang zu dem Waffenraum verschafft, indem er das elektronische Zahlenschloss an einem Möbeltresor des Vaters manipuliert hatte. Darin hatte der Vater den Schlüssel für den Waffenraum aufbewahrt.
Deutlich mehr Schüsse als bislang bekannt
Untersuchungen mit einem 3-D-Laserscanner am Tatort ergaben unterdessen, dass der Achtklässler deutlich mehr Schüsse abgegeben hat als bislang bekannt. So wurden auf dem Sportplatz, wo sich der Junge vor der Polizei verschanzt hatte, mehr als 70 Patronenhülsen gefunden. Bislang war lediglich von etwa 20 Schüssen die Rede gewesen. Allein 12 Einschüsse wurden festgestellt, die aus Schussabgaben in Richtung von Polizisten stammten. Von der Polizei wurde lediglich ein Warnschuss abgegeben.
Der Sohn befindet sich weiterhin in einer jugendpsychiatrischen Einrichtung und schweigt zur Tat. Spekulationen, wonach Liebeskummer der Grund für die Tat war, bestätigten sich nicht. (dapd)