Berlin. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte muss sich mit zwei prominenten Klägern auseinandersetzen. Dieter Bohlen klagt dagegen, dass eine Zigarettenfirma mit einer Anspielung auf ihn wirbt. Ernst August von Hannover sieht sich von derselben Firma angeprangert.
Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klagen gegen Deutschland eingereicht. Es geht um Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zu zwei Werbeplakaten der Zigarettenmarke "Lucky Strike", wie die "Bild"-Zeitung berichtet.
In seinen Urteilen hatte der BGH 2008 entschieden, dass Prominente es hinnehmen müssen, wenn Werbung in satirischer Form auf ein aktuelles Geschehen eingeht. Auf dem Plakat, an dem Bohlen Anstoß nimmt, waren mehrere Wörter geschwärzt - eine Anspielung auf das Bohlen-Buch "Hinter den Kulissen". In dem Werk mussten nach Klagen von Betroffenen mehrere Passagen geschwärzt werden.
"Ich verstehe doch Spaß", sagt Dieter Bohlen dem Blatt. "Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung."
Das andere Plakat zeigte eine zerdrückte Zigarettenschachtel und die Worte "War das Ernst? Oder August?". Die Anwälte von Ernst August Prinz von Hannover argumentieren in ihrer Beschwerde, die Werbung würde ihren Mandanten als "brutalen Schläger" an den "sozialen Pranger" stellen.