München. . Der Rechtsstreit des Kabarettisten und Schauspielers Ottfried Fischer gegen einen früheren Redakteur der Bild-Zeitung muss erneut verhandelt werden. Das Oberlandesgericht München hat jetzt dem Revisionsantrag statt gegeben. Fischer klagt, er sei mit einem Sex-Video erpresst und zu einem Interview genötigt worden.
Der Streit um ein Sexvideo mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer wird neu aufgerollt. Das Münchner Oberlandesgericht hob am Dienstag den Freispruch gegen den angeklagten früheren Redakteur der "Bild"-Zeitung auf und gab damit dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und Fischers als Nebenkläger statt. Das Münchner Landgericht hatte den 31 Jahre alten Redakteur im Mai vergangenen Jahres vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fall wird jetzt an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen und neu verhandelt.
Hintergrund ist ein heimlich gedrehtes Video von Fischer mit Prostituierten, das der Angeklagte erworben hatte. Er konfrontierte Fischers PR-Beraterin damit, kurz darauf erschien ein Exklusivinterview mit Fischer in der "Bild". Die Frage ist, ob der Kabarettist zu dem Interview genötigt wurde. Im Oktober 2010 hatte das Amtsgericht München den Journalisten wegen Nötigung und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch unbefugte Bildaufnahmen" zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Im Mai 2011 hob das Landgericht München das Urteil im Berufungsverfahren auf.
In der Begründung hieß es am Dienstag, im Urteil des Landgerichts seien die Gründe für den Freispruch nicht ausreichend erörtert worden. "Es ist nicht auszuschließen, dass der Freispruch auf Rechtsfehlern beruht", sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Damit ist die Voraussetzung für eine Neuverhandlung erfüllt. (dapd)