München. .
Ob als „Bulle von Tölz“ oder als „Pfarrer Braun“: Stets war Ottfried Fischer in seinen Fernsehrollen auf der Seite der Aufklärer. Um Aufklärung ging es auch am Montag, da allerdings vor Gericht.
Und immer hatte er dabei Oberwasser, war gewitzt genug, sich gegen allerlei Machenschaften zur Wehr zu setzen und dem Guten zum Durchbruch zu verhelfen. Gestern saß „Otti“ im Saal des Münchner Amtsgerichts in einer sehr viel schwereren Rolle. In einer, die das Leben geschrieben hat.
Von seiner Parkinson-Krankheit gezeichnet, wohnte Fischer als Nebenkläger stumm „seinem“ Prozess bei. Ihm gegenüber vier Angeklagte aus dem Rotlichtmilieu sowie ein ehemaliger Mitarbeiter der „Bild“-Zeitung, alle mit mehreren Anwälten. Es ging um Treffen Fischers mit Prostituierten, um über 74 000 Euro, die von dessen Konto abgebucht worden waren und um einen vermeintlichen Versuch des Boulevard-Journalisten, Fischer mit einem Film, der ihn beim Sex zeigen soll, genötigt oder erpresst zu haben.
Der Richter nahm sich viele Stunden Zeit
Ottfried Fischer musste befürchten, dass ein offenbar heimlich gefilmtes Video über seine Sexkontakte an die Öffentlichkeit gelangen könnte. „Entschuldigung für das, was wir Ihnen angetan haben“, wandte sich der angeklagte Zuhälter kleinlaut an den Nebenkläger Fischer. Ein weiterer Mann der Branche entschuldigte sich auch – eine zuvor abgestimmte Linie der Verteidiger.
Die Zuhälter warben auch um Verständnis für die Abbuchungen von Fischers Konto. Sie hätten die Prostituierten bezahlen müssen. Eine der Frauen saß in Schwarz gekleidet mit Sonnenbrille und Kapuze im Gericht. Viele Stunden nahm sich der Richter Zeit, um herauszufinden, was an den Gesprächen dran war, die eine PR-Agentin mit dem ehemaligen „Bild“-Mann führte. Ob er der Agentin zu verstehen gab, dass der Videofilm, den er von einem der Zuhälter zugeschickt bekam, eine Rolle in der Berichterstattung des Blatts spielen werde, wurde er gefragt. „Nicht verwertbar“ sei der Streifen gewesen, so der Angeklagte. Er habe dem Zuhälter, der sich mit falschem Namen bei ihm gemeldet und angegeben habe, er wolle wegen Kreditkarten-Betrugs ermitteln, geglaubt. Darauf habe ein Treffen mit ihm stattgefunden. Während der Zuhälter aussagte, der Journalist habe von einem Finanztopf von 50 000 bis 100 000 Euro gesprochen, der für Exklusiv-Geschichten zur Verfügung stehe, bestritt der Journalist diese Summe. Unbestritten ist, dass der Zuhälter nach Übergabe der CD mit dem Film 3500 Euro erhielt. Der Journalist gab an, er habe nach Erhalt der CD Kontakt zu Fischer gesucht. Da dieser nicht mit ihm habe sprechen wollen, sei die Agentin ins Spiel gekommen.
Fischers Agentin erklärte, sie habe sich mit dem Redakteur verständigt, dass Fischer der „Bild“ ein Exklusiv-Interview geben werde. Die PR-Agentin will Fischer geraten haben, auf die Zeitung zuzugehen, sonst gehe es schlimm für ihn aus. Sie betonte, sie sei davon überzeugt gewesen, dass Fischers Karriere sonst beendet sei.
Journalist wegen Nötigung verurteilt
Nach zehn Prozessstunden kam das Urteil des Amtsrichters: Die vier Angeklagten aus dem Rotlichtmilieu, die Geständnisse ablegten, erhielten Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe – von 600 bis 12 000 Euro wegen einer „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ des Schauspielers „durch unbefugte Bildaufnahmen“. Der Journalist wurde außerdem wegen Nötigung verurteilt. Er muss 14 400 Euro (180 Tagessätze a 80 €) zahlen. Ottfried Fischer zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. „Die Pressefreiheit darf nicht zur Erpressungsfreiheit führen“, sagte er nach dem Prozess am Abend.