Berlin. Am Freitag war der 30-Jährige in seiner Wohnung gestellt worden. Er soll eine Berliner Grundschülerin auf einer Toilette vergewaltigt haben. Zurzeit wird die DNA des Verdächtigen mit der DNA verglichen, die am Tatort sichergestellt worden war. Ein Ergebnis liegt bislang nicht vor.
Der mutmaßliche Vergewaltiger einer Berliner Grundschülerin wandert vorläufig ins Gefängnis. Nach der Verkündung des Haftbefehls sollte er noch am Samstag in die Justizvollzugsanstalt Moabit gebracht werden, sagte ein Polizeisprecher. Dem 30-Jährigen werden unter anderem schwerer Kindesmissbrauch und Bedrohung mit Waffen zur Last gelegt.
Bislang schweigt der dringend Tatverdächtige zu den Vorwürfen gegen ihn. Bis zum Prozessbeginn bleibt er in Untersuchungshaft.
SEK hat mutmaßlichen Vergewaltiger gestellt
Der mutmaßliche Kindesschänder war am Freitag in seiner Wohnung im Stadtteil Wedding von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) gestellt worden. Polizisten hatten Verstärkung in die Kameruner Straße beordert, weil der Beschuldigte dort einen Dobermann hielt. Zudem lagen der Staatsanwaltschaft zufolge Hinweise auf den Besitz einer Schreckschusspistole und gefährlicher Messer vor.
Der Mann hatte nach bisherigen Ermittlungen die ebenfalls in Wedding gelegene Humboldthain-Grundschule am 1. März betreten und war dort von misstrauischen Lehrern angesprochen worden. Da er jedoch den Namen eines Lehrers kannte und vorgab, auf diesen zu warten, ließ man ihn offenbar gewähren.
Handy-Ortung führte Ermittler zum Täter
Anschließend soll er dem Mädchen während einer Pause auf die Toilette in einem Nebengebäude der Schule gefolgt sein. Dann habe er den Raum verriegelt, die Achtjährige vergewaltigt und sei unerkannt geflohen. Ihm wird deshalb schwere sexuelle Kindesmisshandlung zur Last gelegt. Die DNA des Mannes wird derzeit mit Spuren am Tatort abgeglichen, ein Ergebnis liegt aber noch nicht vor.
Der Anklagebehörde zufolge ist der 30-Jährige bereits wegen Betrugs und Körperverletzung vorbestraft. Medienberichte, wonach es sich um einen ehemaligen Schüler der Grundschule handeln soll, wollte ein Sprecher nicht bestätigen. Der 30-Jährige sei laut der Selbstbeschreibung auf seiner Profilseite in einem sozialen Netzwerk zwar von 1988 bis 1994 auf die Grundschule gegangen. Ob dies aber auch wirklich zutreffe, sei noch offen - auch wenn er den Namen eines Lehrers kannte.
Auf die Fährte des Mannes brachte die Polizei neben den Tatortspuren und Zeugenaussagen auch eine sogenannte Funkzellenauswertung. Ermittler hatten alle zur Tatzeit eingeschalteten Handys im Umfeld der Schule geortet, darunter befand sich auch das des mutmaßlichen Täters. Die Hinweise hatten sich am Donnerstag schließlich so verdichtet, dass das SEK am Folgetag in der nur drei Kilometer vom Schulgebäude entfernten Wohnung des Mannes zugriff.
Zwei weitere Fälle beschäftigen die Polizei
Kritik daran, dass die Staatsanwaltschaft den Fall öffentlich gemacht und damit das Mädchen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt habe, wies der Sprecher zurück. "Natürlich haben wir eine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, besonders gravierende Straftaten öffentlich zu machen." Auf Bitten der Ermittler hätten sich die frühzeitig informierten Medien jedoch so lange zurückgehalten, bis der Mann ermittelt worden sei.
Eine Verbindung zu einem zweiten Sexualdelikt an einer anderen Berliner Schule im Stadtteil Frohnau besteht nach Aussage eines anderen Polizeisprechers höchstwahrscheinlich nicht. Dort soll ein Unbekannter am 7. März versucht haben, sich an einem Kind zu vergehen. Betroffen war nach Informationen der "Berliner Morgenpost" ein Mädchen der Victor-Gollancz-Grundschule.
Hinzu kommt ein weiterer Fall in Friedenau, über den "Bild"-Online am Freitag berichtet hatte. Dort ergriff ein Unbekannter Mitte Februar die Hand eines kleinen Mädchens, dass sich auf dem Weg zur Fläming-Grundschule befand, wie ein Polizeisprecher auf dapd-Anfrage bestätigte. Das Mädchen habe sich jedoch gewehrt, woraufhin der Mann losließ und unerkannt verschwand. Der Fall werde nun vom Landeskriminalamt auf mögliche Zusammenhänge mit anderen Vorfällen geprüft. Bislang lägen aber "keine Anhaltspunkte für sexuell motiviertes Tatgeschehen" vor. (dapd)