Berlin/Leverkusen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes knöpft sich den Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften vor. Dieser hatte vor wenigen Tagen schwule Schützenkönigspaare in seinen Reihen verboten. Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle ist dieser Beschluss rechtswidrig.
Die Benachteiligung schwuler Schützenkönige ist nach Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes rechtswidrig. Sie verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Die Leiterin, Christine Lüders, rief den katholischen Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften daher auf, den umstrittenen Beschluss zurückzunehmen. "Die Benachteiligung muss beendet werden", forderte Lüders am Donnerstag. Die Antidiskriminierungsstelle bat den Schützenverein mit Sitz in Leverkusen um eine Stellungnahme. Bislang habe dieser jedoch nicht reagiert.
„Von dem Beschluss geht eine große Signalwirkung aus. Daher ist es wichtig, dass so schnell wie möglich diskriminierungsfreie Zustände wieder hergestellt werden“, sagte Lüders.
Schützenverband argumeniert mit christlicher Tradition
Vor rund zwei Wochen hatte der Schützen-Verband homosexuelle Königspaare in den eigenen Reihen verboten. Laut dem Beschluss der Bundesvertreterversammlung solle es zwar weiterhin schwule Schützenkönige geben dürfen. Ihr Partner darf den Thron aber nicht mehr mit besteigen. Das Verbot wurde damit begründet, dass das öffentliche Auftreten als gleichgeschlechtliches Königspaar oder Prinzenpaar mit der christlichen Tradition der Bruderschaften nicht vereinbar sei.
Anlass war der Fall eines schwulen Schützenkönigs aus Münster, der im vergangenen Sommer für Schlagzeilen gesorgt hatte. Als Kompromiss war sein Partner damals nicht in der ersten Reihe mitmarschiert, sondern hatte sich im Hintergrund gehalten.