Plauen. . Wegen der Züchtigung von Kindern ist eine Grundschullehrerin vom Amtsgericht Plauen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Die 58-jährige Pädagogin muss wegen Körperverletzung im Amt in einem minderschweren Fall insgesamt 5300 Euro an die Staatskasse zahlen. Zudem ist die Frau nunmehr vorbestraft.

Wegen der Züchtigung von Kindern ist eine Grundschullehrerin vom Amtsgericht Plauen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Die 58-jährige Pädagogin muss wegen Körperverletzung im Amt in einem minderschweren Fall insgesamt 5300 Euro an die Staatskasse zahlen. Zudem ist die Frau nunmehr vorbestraft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 58-Jährige im Jahr 2009 in insgesamt fünf Fällen Erst- und Zweitklässler mit einem Lineal auf Gesäß und Hände geschlagen hatte, wenn diese unaufmerksam waren oder Aufgaben an der Tafel falsch lösten. Die Frau hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. (dapd)