Saarbrücken. . Der Bergbaukonzern RAG muss einem Saarländer Hausbesitzer jetzt eine Entschädigung zahlen. Die Begründung des Gerichts: Der Mann litt zeitweise an den durch die Kohleförderung hervorgerufenen Erschütterungen. Das Urteil könnte Signalwirkung für Bergbau-Geschädigte in NRW haben.

Das Landgericht Saarbrücken hat am Freitag einem Hausbesitzer aus dem saarländischen Lebach eine Entschädigung in Höhe von 1.140 Euro zugesprochen. Mit dieser Summe muss der Bergbaukonzern RAG den Mann dafür entschädigen, dass durch die Kohleförderung bedingte Erschütterungen dessen Lebensqualität beeinträchtigt haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kläger in den Jahren 2005 und 2006 in insgesamt vier Monaten unter diesen Erschütterungen gelitten habe.

Gegen das Urteil wurde ausdrücklich Revision zugelassen, da es sich um einen Musterprozess handelt, wie das Gericht ausführte. Sowohl die RAG als auch der Kläger wollen nach einer Prüfung des schriftlichen Urteils entscheiden, ob sie in Revision gehen werden. (dapd)