Karlsruhe. . Das Mitglied der „Hells Angels“ habe angenommen, er handele in Notwehr, so der Bundesgerichtshof zur Begründung des Urteils. Der Rocker hatte im März 2010 einen Polizisten, der die Haustür aufbrechen wollte, durch die Tür erschossen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Rockers zu achteinhalb Jahren Haft wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizisten aufgehoben und den Mann freigesprochen. Das Mitglied der „Hells Angels“ habe auf den hinter einer Haustüre verdeckt stehenden Polizisten im März 2010 in irrtümlich angenommener Notwehr geschossen und habe zuvor keinen Warnschuss abgeben müssen, entschied der BGH in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichen Urteil.

Das Landgericht Koblenz hatte den Rocker im Februar wegen Totschlags verurteilt, weil er zumindest einen Warnschuss hätte abgeben müssen.

Rocker vermutete Mordanschlag

Dem Landgericht zufolge hatte ein Sondereinsatzkommando der Polizei am Tattag versucht, die Haustür des Rockers aufzubrechen. Der Mann sei aber nach entsprechenden Morddrohungen davon ausgegangen, dass es sich um Mitglieder der konkurrierenden Gruppe „Bandidos“ handelte, die ihn und seine Verlobte töten wollten. Da die Polizei auf seinen Zuruf „Verpisst Euch!“ nicht reagiert habe, habe er mit seiner Pistole gezielt durch die Tür geschossen, ohne zuvor einen Warnschuss abzugeben. Die Kugel war am Armausschnitt der Schutzweste des Polizisten eingedrungen und hatte ihn getötet.

Laut BGH handelte der Rocker in irrtümlicher Notwehr. Da er von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm „nicht zuzumuten“ gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position“ so zu schwächen. Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten, befanden die Karlsruher Richter. (afp)