Oslo. . Der mutmaßliche Attentäter von Norwegen, Anders Behring Breivik, hat offenbar noch eine weitere, größere Bombe gebaut. Einem Medienbericht zufolge wurde der Sprengsatz auf Breiviks Bauernhof entdeckt. Am Freitag steht Breivik ein zweites Mal vor Gericht.
Der geständige Attentäter der Anschläge von Norwegen hat einem Medienbericht zufolge eine weitere Bombe mit mindestens einer Tonne Gewicht gebaut. Die Bombe sei auf dem von Anders Behring Breivik angemieteten Bauernhof 140 Kilometer nördlich von Oslo entdeckt worden, berichtete der öffentlich-rechtliche Fernsehsender NRK am Mittwoch unter Berufung auf Militärbeamte.
Die einsatzfähige Bombe wog demnach zwischen einer und 1,5 Tonnen und war damit größer als der Sprengsatz, die beim Anschlag auf das Regierungsviertel in Oslo gezündet wurde. Expertenschätzungen zufolge hatte die Ende Juli gezündete Bombe, durch die acht Menschen ihr Leben verloren, ein Gewicht von 950 Kilogramm.
Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Polizei war zunächst nicht für eine Bestätigung des Fernsehberichts zu erreichen. Seit dem 27. Juli entdeckte und zerstörte die Polizei jedoch nach eigenen Angaben Sprengsätze auf Behring Breiviks Farm, ohne konkrete Angaben zur Art und Menge der Bomben zu machen.
Behring Breivik soll die Attentate vom 22. Juli mit insgesamt 77 Toten lange im Voraus geplant haben. Unter dem Vorwand, auf der angemieteten Farm Gemüse anbauen zu wollen, konnte er Kunstdünger beziehen ohne Verdacht zu erregen. Anfang Mai wurden ihm sechs Tonnen Dünger geliefert, die er zum Bombenbau verwenden konnte.
Am Freitag soll Behring Breivik zum zweiten Mal seit der Anschläge vor Gericht erscheinen. Die Verhandlung soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, zudem darf der 32-Jährige nicht wie von ihm gefordert im Frack erscheinen, wie der Richter am Mittwoch erklärte. Seit seiner Festnahme versucht der Attentäter ein Maximum an Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, um seine islamfeindliche Gesinnung kundtun zu können. Angesichts der Schwere des Falls könne ein Erscheinen im Frack „störend, beleidigend und provozierend“ wirken, erklärte der Richter. (afp)