Darmstadt. Menowin Fröhlich war DSDS-Finalist - seither ging es bergab mit ihm. Kurz nach der Casting-Show wurde er wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen verhaftet. Nun stand er wegen Gewalttätigkeiten vor Gericht - kam aber mit einem blauen Auge davon

"Nach dem Richterspruch wendet sich Menowin Fröhlich freudig winkend dem Publikum zu. Um Haaresbreite ist der Finalist von "Deutschland sucht den Superstar" von 2010 am Dienstag der Verurteilung zu einer weiteren Gefängnisstrafe entkommen. Weil er im Juli vergangenen Jahres in einem Schweizer Hotel seinen damaligen Manager mit einem Kopfstoß verletzte, verhängte das Darmstädter Amtsgericht nach einstündiger Beweisaufnahme eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung, begleitet von einer Anti-Gewalt-Therapie. "Ich habe inzwischen viel dazugelernt", hatte Fröhlich zuvor in seinem letzten Wort erklärt.

Genau das sah die Staatsanwaltschaft anders. "Menowin Fröhlich verdient kein Bewährungsvertrauen", erklärt die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer und fordert für den Popsänger gleichfalls neun Monate Haft - aber ohne Bewährung. Der 23 Jahre alte DSDS-Finalist verlässt den Gerichtssaal jedoch nicht als freier Mann, sondern kehrt dahin zurück, von wo aus er am Morgen herangefahren worden war: in das Gefängnis in Darmstadt-Eberstadt. Fröhlich sitzt dort seit Februar eine Reststrafe von 313 Tagen aus einem früheren Verfahren ab.

Bereits 2005 wurde der in München geborene Fröhlich vom Amtsgericht Ingolstadt wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und Kreditkartenbetrugs trotz angewandten Jugendstrafrechts zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Davon saß der spätere "DSDS"-Kandidat zwei Drittel ab. Im Februar widerrief das Darmstädter Amtsgericht wegen des neuen anstehenden Verfahrens die Bewährung. Wenn Fröhlich im Dezember entlassen wird, muss er sich einer Anti-Aggressions-Behandlung unterziehen. "Die Therapie wird möglicherweise länger als die dreijährige Bewährungszeit dauern", sagt Richter Bruno Beil am Dienstag.

Manager hofft auf Schuldenrückzahlung

Fröhlichs Opfer, der 27-jährige österreichische TV-Serienstar und Konzertmanager Helmut Werner, hatte seinen Strafantrag zwischenzeitlich zurückgezogen. Er hoffe auf eine Bewährungsstrafe für den Sänger, sagt der Wiener als Zeuge in Darmstadt. Den Grund dafür verrät Werner ("In Österreich bin ich äußerst populär") am Rand des Verfahrens. Sein Ex-Schützling schulde ihm 106.000 Euro, eine Summe, die der ungelernte Fröhlich nur absingen könne. "Auch wenn seine Songs so reißenden Absatz nicht finden", ergänzte der Wiener. Menowin Fröhlichs im April veröffentlichte Single "If You Stayed" kam in den Charts auf Platz 21.

"Bei mir hätte Fröhlich richtig Geld verdient", sagt Werner, der den Sänger seit 2010 betreute, bis beide am 3. Juli jenen Jahres aneinandergerieten. Der "DSDS"-Sänger hatte am Vorabend im Ostschweizer St. Gallen einen Auftritt platzen lassen. "Geplant war eine Zirkus-Kinder-Gala", schildert Werner. "Trotz Charity sollte Fröhlich pro Kind, das ihn treffen durfte, 120 Euro bekommen, da wären in 30 Minuten 5.000 bis 6.000 Euro drin gewesen." Der Sänger sei nicht erschienen und habe über mitgereiste Familienmitglieder ausgerichtet, nicht nur arbeiten, sondern auch leben zu wollen.

Geld von der Familie geliehen

Fröhlich hat derzeit rund 200.000 Euro Schulden, 11.000 Euro zahlte er bereits als Entschädigung an sein Opfer. "Das Geld hat mir meine Familie geliehen", sagte der 23-Jährige am Dienstag vor Gericht. Sein Mandant werde künftig mit einer ganz anderen Einstellung seinem Geschäft nachgehen, kündigt der Verteidiger an und fordert für Fröhlich eine Bewährungsstrafe. Amtsrichter Beil gewährt dem Angeklagten, dem er zuvor sanftmütig ins Gewissen gesprochen hatte, die Chance.

"Ich will auch meinen drei Kindern künftig ein besseres Leben bieten, als ich es hatte", sagt Fröhlich. Als Kind war seinen Eltern das Sorgerecht aberkannt worden, der Junge wuchs bei seiner Tante auf. Ihr und einigen anderen Familienmitgliedern konnte der 23-Jährige am Ende dann auch zuwinken. Jugendliche Fans des Sängers waren in Darmstadt kaum erschienen, die 20 Plätze im Gerichtssaal sind gerade mal besetzt. (dapd)