Gießen. Das Landgericht Gießen hat ein Urteil gefällt: Die Eltern, die im März 2007 ihre Tochter verhungern und verdursten ließen, müssen lebenslang ins Gefängnis. Die 23-jährige Mutter und den 35-jährigen Vater wurden wegen Mordes verurteilt.
Die Eltern der im März 2007 verhungerten Jacqueline sind am Freitag vom Gießener Landgericht zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Die 23-jährige Mutter und der 35-jährige Vater wurden wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht betonte, der qualvolle Tod des 14 Monate alten Mädchens habe berührt, weil er in einer Umgebung stattfand, in der an Nahrung kein Mangel geherrscht habe.
Verhalten der Eltern kommt aktiver Tötung gleich
Spätestens Mitte Februar 2007 sei der Mutter klar gewesen, dass die Unterernährung ihrer Tochter zum Tod führen würde. Dies habe die Angeklagte billigend in Kauf genommen. Der Vater habe sich in den letzten beiden Wochen des Lebens von Jacqueline nicht mehr um sein Kind gekümmert, weil er den erbärmlichen Zustand seiner Tochter gekannt habe. Der Mann habe damit in Kauf genommen, dass das Kind ohne ärztliche Hilfe sterben würde. Das Unterlassen der Eltern steht nach Ansicht des Gerichts einer aktiven Tötung gleich.
Der Prozess war bereits im Januar 2008 vor dem Landgericht Marburg verhandelt worden. Damals wurde die Mutter wegen Totschlags durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Vater erhielt drei Jahre und drei Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof gab dem Antrag im September 2008 wegen Rechtsfehlern und Lücken in der Beweiswürdigung statt. Der Prozess wurde daraufhin im Februar neu aufgerollt. (ddp)