Berlin. In der Silvesternacht sterben bundesweit mehrere Menschen. Dutzende werden verletzt – häufig durch sogenannte Kugelbomben.
Mindestens fünf Menschen sind bei Unglücken mit Feuerwerkskörpern an Silvester in Deutschland ums Leben gekommen. In Nordrhein-Westfalen starb ein 24-Jähriger bei der Explosion eines Böllers.
Gleich zwei tödliche Böllerunglücke gab es in Sachsen: In Oschatz östlich von Leipzig starb ein 45-Jähriger, der eine sogenannte Großfeuerwerksbombe der Kategorie F4 (Kugelbombe) gezündet hatte, wie die Polizei mitteilte. Solches Feuerwerk darf in Deutschland nur mit behördlicher Erlaubnis gekauft werden. Der Mann habe bei der Explosion schwere Kopfverletzungen erlitten und sei im Krankenhaus gestorben. Zudem wurde laut Polizei ein 50-Jähriger in Hartha in der Nähe von Chemnitz tödlich verletzt, als er mit Feuerwerk hantierte.
In Hamburg starb ein 20-Jähriger durch die Explosion eines selbstgebauten Böllers. Ein weiterer Mensch wurde in der Nacht im Norden von Brandenburg tödlich verletzt. Die Person sei bei einem Unfall im Landkreis Oberhavel ums Leben gekommen, sagte ein Sprecher des Lagezentrums. In Havelsee-Fohrde nahe der Stadt Brandenburg an der Havel schwebte eine Person nach der Explosion von Feuerwerk in Lebensgefahr, berichtete der Sprecher weiter.
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Silvester in Deutschland: Mehrere Tote, Dutzende Verletzte
Bundesweit wurden Dutzende Menschen verletzt – sei es durch handelsübliche Feuerwerkskörper oder illegale Pyrotechnik. Häufig fällt in dem Zusammenhang ein Begriff: die sogenannte Kugelbombe. Gemeint sind Feuerwerkskörper bestehend aus zwei Halbschalen (Pappe oder Plastik), gefüllt mit Effekten und Zerlegerladung.
Mithilfe der Schwarzpulverladung wird eine Kugelbombe abgefeuert. Zunächst zündet man die Lunte der Rakete an. Diese brennt in der Luft ab. Dort zerlegt die Zerlegerladung die Schale, entzündet die Effekte und treibt sie kugelsymmetrisch auseinander. Beobachter sehen die Feuerwerkseffekte.
Kugelbomben: Illegale Feuerwerkskörper werden häufig importiert
Manche Kugelbomben enthalten eine gefährlich große Menge an explosivem Schwarzpulver. In Deutschland sind sie nicht frei verkäuflich, allerdings werden sie illegal aus dem Ausland importiert oder im Eigenbau hergestellt.
Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass sich Nutzer strafbar machen. „Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht“, schreibt das Ministerium auf seiner Internetseite. „Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.“ Zudem kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. lro