Madrid. Falsche Gebühren und Schlepper, die Touristen anlocken: Diese Maschen sollten Spanien-Urlauber kennen, um sich vor Abzocke zu schützen.
Spanien gehört zu den beliebtesten Urlaubsländern der Welt. 2023 kamen 85 Millionen ausländische Urlauber ins Land. 2024 könnten es über 90 Millionen internationale Touristen werden. 300 Sonnentage pro Jahr, 4000 Strände und Spaniens schmackhafte mediterrane Küche locken immer mehr Menschen ins Land. Aber Vorsicht: Wo viele Urlauber sind, lauer Touristenfallen – gerade auch in Spaniens Gastronomie.
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Die Gefahr von Nepp besteht vor allem in den Touristenhochburgen wie etwa auf Mallorca, den Kanaren, in der Mittelmeermetropole Barcelona oder in der Hauptstadt Madrid. Aber wie erkennt man fragwürdige Etablissements, in denen Urlauber mit Abzocke rechnen müssen? Und in denen die Qualität oftmals zu wünschen übriglässt?
Gegen Abzocke sollen Touristen diese Grundregeln beherzigen
Eine Grundregel lautet: Man sollte, wenn man gut und günstig einkehren will, die überlaufenen Ausgehmeilen meiden und sich ein paar Straßen von den örtlichen Hotspots entfernen. Das heißt zum Beispiel, dass in Barcelona nicht unbedingt auf der überfüllten Flanier-Allee La Rambla positive gastronomische Erlebnisse zu erwarten sind. Genauso wenig wie in Madrid auf der berühmten Plaza Mayor. Das Gleiche gilt für Mallorcas überteuertes Partyviertel an der Playa de Palma, wo der Liter Bier inzwischen mehr kostet als auf dem Münchner Oktoberfest.
Aber es gibt weitere Warnzeichen. Einige hat der Gastronomiekritiker Iker Morán in der großen spanischen Zeitung La Vanguardia aufgelistet. Der Titel seiner Kolumne: „Signale, die uns veranlassen sollten, ein Gasthaus nicht zu betreten.” Zu diesen Warnsignalen gehört, dass Schlepper vor der Tür oder in der Umgebung stehen, um Kunden mit schmeichelnden Worten dazu zu bewegen, ins Lokal zu kommen. „Wenn sie dich zum Besuch überreden müssen, stehst du mit Sicherheit nicht vor der Tür eines gastronomischen Tempels“, schreibt Morán.
Achtung vor der Speisekarte – Diese Hinweise sind verdächtig
Die Speisekarte, die ja oft schon vor der Tür ausgehängt ist, sei eine weitere Orientierungshilfe, um zu bewerten, ob man gute heimische Küche mit frischen Zutaten oder Fast-Food aus der Tiefkühltruhe zu erwarten habe, sagt er. Wenn zum Beispiel im selben Lokal italienische Pizza, spanische Paella und japanisches Sushi angeboten werde, sei das höchst „verdächtig“. Dies deute auf ein wenig empfehlenswertes Touristenlokal hin, das es zwar allen recht machen wolle, aber vermutlich keines dieser Nationalgerichte angemessen zubereiten könne.
Wer hingegen dort speisen will, wo für faire Preise mit Qualität und Tradition gekocht wird, sollte Ortsansässige oder das Personal der Ferienunterkunft fragen. Alteingesessene Gasthäuser in Spanien erkennt man oft daran, dass die Speisekarte nicht in allen Touristensprachen ausliegt, sondern auf Mallorca zum Beispiel nur auf Spanisch und Mallorquinisch. Früher war das für viele sprach-unkundige Urlauber eine Hürde. Inzwischen hilft hier die künstliche Intelligenz: Dank Handy-Übersetzungsapp, die fremdsprachliche Texte in Sekunden einscannt und ins Deutsche überträgt, ist all dies kein Problem mehr.
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In einheimischen Restaurants wird man zudem in der Regel nicht schief angeschaut, wenn man statt teurem Mineralwasser kostenloses Leitungswasser haben möchte. In touristischen Nepplokalen kann es durchaus sein, dass sich der Kellner weigert, Wasser aus dem Hahn zu servieren. Dabei ist es gut zu wissen, dass laut spanischem Gesetz alle Wirte verpflichtet sind, den Gästen auf Wunsch Leitungswasser (agua del grifo) zu bringen, das vielerorts in Spanien einen einwandfreien Geschmack hat.
Schummeln bei Restaurant-Rechnung – So wehrt man sich
Auch beim abschließenden Zahlen wird in Abzocklokalen gerne geschummelt: Da werden zuweilen verbotene Konzepte in Rechnung gestellt wie etwa „Gedeck” (cubierto), womit die Bereitstellung von Tellern, Gläsern, Besteck und Servietten gemeint ist. Oder „Bedienung” (servicio). Auch die Mehrwertsteuer (IVA) wird manchmal am Ende noch einmal auf die Speisekartenpreise aufgeschlagen – obwohl diese Steuer laut Gesetz bereits in den ausgewiesenen Tarifen der Menükarte enthalten ist.
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Ein Aufschlag ist aber erlaubt: Wer auf der Außenterrasse des Lokals und nicht im Innenraum den lauen Sommerabend genießen will, bei dem darf ein kleiner Mehrbetrag (suplemento de terraza) erhoben werden – meist sind es zehn Prozent. Allerdings muss dies zuvor auf der Karte angekündigt werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, stets den Kassenbeleg zu prüfen. „Es werden oftmals Fehler begangen und mehr Leistungen in Rechnung gestellt, als tatsächlich in Anspruch genommen wurden”, warnt der spanische Verbraucherverein OCU.
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Übrigens: Beim Trinkgeld hat es der Gast in Spanien einfacher als im deutschsprachigen Raum. Die „propina” wird nicht dem Personal in die Hand gedrückt. Sondern man lässt das Trinkgeld, soweit man welches geben will, diskret auf dem Tisch zurück. Viele Spanier runden auch bei größeren Rechnungen nur ein bisschen auf. Ausländische Urlauber sind hingegen meist großzügiger und geben, wenn sie zufrieden waren, fünf bis zehn Prozent.