Köln. Schmerz-Patienten dürfen zuhause selbst Cannabis für den Eigengebrauch anbauen — wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstagmorgen entschieden. Fünf schwer kranke Männer hatten geklagt. In zwei Fällen wurde die Klage aber abgewiesen.
Das Urteil ist wegweisend: Patienten mit chronischen Schmerzen dürfen unter Umständen zuhause selbst Cannabis zu Therapiezwecken für den Eigengebrauch anbauen. Fünf Männer hatten gegen das behördliche Anbau-Verbot geklagt — und das Kölner Verwaltungsgericht gab drei Klagen statt. Zwei wurden abgewiesen.
Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als "Notlösung" erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der Patient austherapiert ist, es keine Behandlungsalternative zu Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich ist. Dennoch müsse jeder einzelne Fall geprüft werden. Vor allem müsse sichergestellt sein, dass beim Anbau in der eigenen Wohnung kein Dritter auf die Pflanzen Zugriff habe.
In einem Fall ließ das Gericht den Anbau nicht zu, weil die "Wohnsituation" des Klägers keinen sicheren Verschluss der Haschpflanzen zulasse. Der fünfte Fall wurde abgewiesen, weil der Patient noch nicht alle Behandlungs-Alternativen ausgeschöpft hatte.
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Fünf schwer kranke Männer hatten gegen ein entsprechendes Behördenverbot geklagt. Die Patienten haben zwar alle die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu erwerben und zu konsumieren. Die Medizinalblüten können sie sich aber finanziell nicht leisten. Die Krankenkassen zahlen nicht. Eine andere Therapie hilft ihnen nicht gegen ihre Schmerzen. Deshalb wollen die Männer Cannabis in ihrer Wohnung anbauen.
Das Gericht hatte zu Verfahrensbeginn vor zwei Wochen klargestellt, der Staat dürfe chronisch Kranken den Cannabis-Zugang nicht generell verweigern. In engen Grenzen und Ausnahmefällen sei eine Erlaubnis zur Eigenherstellung möglich. Eine Anbau-Genehmigung kann nur das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilen. Die Bonner Behörde hat aber bisher noch nie eine Anbau-Genehmigung vergeben, auch nicht den fünf Patienten. Sie ist die Beklagte in dem Verfahren. (mit dpa)