Augsburg. In einem Augsburger Bordell ist ab sofort ungeschützter Sex verboten. Das entschied das Verwaltungsgericht. Die Betreiber müssen die Kondompflicht lückenlos überwachen.

Die Betreiber eines Augsburger Bordells müssen per Gerichtsbeschluss die Einhaltung der Kondompflicht in ihrem Etablissement streng überwachen. Die Betreibergesellschaft des FKK-Saunaclubs hatte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Bescheid der Stadt vom Oktober 2007 zur Kontrolle der Kondompflicht angefochten. Das Gericht kam am Montag aber zum Schluss, der Bescheid sei rechtmäßig ergangen. Die zuständige 7. Kammer habe unter anderem geltend gemacht, dass der Verkehr ohne Kondom gesundheitsgefährdend sei, sagte ein Gerichtssprecher auf ddp-Anfrage. Eine ausführliche Urteilsbegründung werde schriftlich erfolgen.

Überwachung lückenlos möglich?

Der FKK-Saunaclub hatte schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Vor Jahren war er nach einer Polizeirazzia wegen des Verdachts des Menschenhandels ins Gerede gekommen. Nach der Razzia teilte die Polizei der Stadt Augsburg mit, dass in mehreren Internetangeboten ungeschützter Oralverkehr in dem Bordell angeboten werde. Die Stadt verfügte daraufhin, den ungeschützten Geschlechts- und Oralverkehr zu unterbinden.

Eine Vertreterin der Betreibergesellschaft argumentierte vor Gericht, dass eine Überwachung der Einhaltung der Kondompflicht nicht lückenlos möglich sei. Diese Einschätzung teilte das Gericht nicht. Die Betreiber-GmbH kann nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Öffentlichkeit zum Prozess zugelassen

Der Verteidiger des Etablissements wollte am Prozesstag nicht nur die Öffentlichkeit ausschließen lassen, sondern auch einen Ortstermin des Gerichts durchsetzen. Mit beiden Forderungen scheiterte er. Die Vorsitzende Richterin, Jutta Schön, sagte, für einen Ortstermin gebe es überhaupt keinen Anlass, die Öffentlichkeit auszuschließen, sei weder nötig noch möglich. (ddp)


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