Kiel. Bei den Hells Angels in mehreren Städten in Norddeutschland hat es Durchsuchungen gegeben. Dabei suchten die Ermittler auch die Leiche eines spurlos verschwundenen Mannes. Die Hells Angels Kiel sind seit Januar verboten. Gegen Mitglieder wird unter anderem wegen Körperverletzung und Menschenhandels ermittelt.
Bei Razzien gegen Mitglieder des Rockerclubs Hells Angels haben Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Gebäude in Kiel, Hamburg und Hannover durchsucht. Von den groß angelegten Durchsuchungen waren am Donnerstag vor allem Etablissements im Kieler Rotlichtmilieu betroffen. Die Ermittler erhoffen sich Beweismitteln gegen Mitglieder des Rockerclubs. Eine Polizeisprecherin sagte, es werde wegen Körperverletzung, Erpressung, Menschen- und Waffenhandels sowie Korruption ermittelt.
Im Zuge der Großrazzia sucht die Polizei auch nach der Leiche eines spurlos verschwundenen Kieler Familienvaters. Es werde davon ausgegangen, dass er 2010 Opfer eines Tötungsdelikts wurde, sagte Staatsanwältin Birgit Heß am Donnerstag. Die Leiche wird dem Vernehmen nach einbetoniert im Fundament einer von der Rockerorganisation genutzten Lagerhalle im Industriegebiet Altenholz (Kreis Rendsburg-Eckernförde) vor den Toren Kiels vermutet. Bereits am Vormittag waren dort Leichenspürhunde im Einsatz, nachdem das Gebäude ausgeräumt worden war.
Aktion ist Teil der Null-Toleranz-Strategie gegen Rocker
Wie viele Rocker des seit Januar verbotenen Vereins Hells Angels MC Charter Kiel im Fokus der Polizei und Staatsanwaltschaft stehen, sagte die Sprecherin nicht. Auch ob Beweismittel sichergestellt oder Personen festgenommen wurden, blieb zunächst unklar. Die Behörden wollten sich am Nachmittag auf einer Pressekonferenz äußern.
Die Aktion ist Teil der Null-Toleranz-Strategie von Polizei und Ordnungsbehörden gegen das kriminelle Rockermilieu. Dazu zählte auch das Verbot des Kieler Chapters der Hells Angels zu Beginn dieses Jahres sowie der Bandidos Neumünster und der Hells Angels Flensburg und im April 2010.
Letztere setzen sich juristisch gegen das Verbot zur Wehr. Ab dem 19. Juni verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Klage der Flensburger Rocker gegen die Entscheidung des Innenministeriums. Die Behörde hatte das Verbot damals unter anderem mit Straftaten von Vereinsmitgliedern begründet. (dapd)