Karlsruhe. Rocker haben kein Recht, auch vor Gericht ihre Rocker-Kutten tragen zu dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hintergrund war die Verfassungsbeschwerde eines “Hells Angels“-Anhängers. Er sah das Kutten-Verbot als Akt der Willkür und Verstoß gegen das Grundgesetz.

Richter dürfen Rockern wie etwa der
Hells Angels das Tragen ihrer szenetypischen, auch "Kutten" genannten Jacken in
Gerichtsgebäuden verbieten. Die "Oberbekleidung" könne bei einem "massenhaften
Tragen eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration darstellen" und bei der
Öffentlichkeit Gefühle der Unsicherheit und Bedrohung hervorrufen, wie das
Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten
Beschluss entschied.

Damit blieb die Klage eines Rockers erfolglos, der sich vor dem
Landgericht Potsdam wegen räuberischer Erpressung verantworten musste. Er sah
sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil der
Gerichtspräsident zuvor in Absprache mit Polizei und Staatsanwaltschaft das
Tragen der Rocker-Kutten im Gerichtsgebäude verboten hatte.

Karlsruhe zufolge war dies als vorbeugende Maßnahme für eine sichere
und ungestörte Verhandlung zulässig. Das Verbot habe auch nicht gegen den
Grundsatz der Öffentlichkeit eines mündlichen Verfahrens verstoßen, weil das
Gerichtsgebäude auch für "die Träger der betreffenden Oberbekleidung" weiter
zugänglich gewesen sei - wenn sie ihre Jacken zuvor ausgezogen und außerhalb des
Gerichts deponiert hätten. (dapd/afp)