Köln. Corinna Schumacher ist mit einer Klage gegen ZDF und taz gescheitert. Sie hatte den beiden Medien die Veröffentlichung von Fotos verbieten wollen, die sie auf dem Weg zur Klinik zeigen. Das Landgericht Köln wies ihre Klage am Mittwoch ab.
Die Frau des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher ist mit einer Klage gegen die Zeitung "taz" und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) gescheitert. Corinna Schumacher wollte den beiden Medien die Veröffentlichung von Fotos untersagen, die sie auf dem Weg zu ihrem verunglückten Mann in der Klinik von Grenoble zeigen. Das Landgericht Köln lehnte dies am Mittwoch ab.
Es argumentierte, der Besuch der Klinik sei zwar an sich noch kein Ereignis der Zeitgeschichte mit einem überragenden Berichterstattungsinteresse. Der nicht nachlassende Medienrummel rund um den Besuch - auch nach Corinna Schumachers Appell, sie in Ruhe zu lassen - sei jedoch durchaus ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung.
"taz" und ZDF hätten das Verhalten der Medien in ihren Berichten kritisch hinterfragt und mit den Fotos der belagerten Corinna Schumacher die Situation vor dem Krankenhaus verdeutlicht. "Die Berichterstattung dient damit nicht lediglich der Befriedigung von Neugier und der Unterhaltung der Leser", schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung. "Sie leistet vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Berichterstattung wünscht."
Anderen Medien wurde die Veröffentlichung untersagt
Mehrere Gerichte - darunter auch das Landgericht Köln - hatten anderen Medien die Veröffentlichung der Fotos zuvor untersagt. Die Begründung lautete, der eher unterhaltende Charakter dieser Berichte rechtfertige nicht den Eingriff in Corinna Schumachers Privatsphäre. Im Fall von "taz" und ZDF sei die Berichterstattung jedoch "anders zu beurteilen" als bei "rein unterhaltenden Beiträgen", urteilten die Richter.
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Schumachers Anwalt hatte die Medienkritik in den Berichten von "taz" und ZDF während einer Verhandlung als "Feigenblatt" bezeichnet. Es sei fragwürdig, eine bestimmte Art von Berichterstattung zu kritisieren und dabei das Beanstandete selbst zu reproduzieren. Kritik am Verhalten der Reporter vor der Klinik sei natürlich völlig in Ordnung, aber man hätte dafür nicht wieder das Foto veröffentlichen müssen, sagte der Anwalt.
Das Gericht sah dies anders und urteilte, dem Bild komme in diesem Fall ein eigener Informationswert zu. "Dieses Bild illustriert die Lage vor dem Krankenhaus (...). Es zeigt, wie sich die Klägerin (Corinna Schumacher) durch mehrere Fotografen hindurchdrängeln muss, um ihren Mann im Krankenhaus besuchen zu können. Sie kommt, wie es auch die Bildunterschrift darstellt, "kaum durch zu ihrem Mann". Diese Belagerung des Krankenhauses durch Journalisten (...) wird dem Leser durch das Bild plastisch vermittelt und setzt ihn damit besser als eine reine Wortberichterstattung dies könnte in die Lage, den Hintergrund der Kritik zu erfassen und sich seine eigene Meinung zu bilden." (dpa)