Köln. Seit einigen Wochen geht die Frau von Michael Schumacher gegen Medien vor, die Fotos von ihr vor der Klinik im französischen Grenoble veröffentlicht haben. Dabei nimmt sie auch Medien nicht aus, die gerade das Verhalten mancher Reporter kritisch beleuchteten.

Wieder hat ein Gericht die Veröffentlichung bestimmter Fotos der Ehefrau des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher untersagt. Die Bilder im Magazin "Die Aktuelle" der Funke Women Group zeigen Corinna Schumacher auf dem Weg ins Krankenhaus zu ihrem verletzten Mann. "Die Klägerin hat Anspruch darauf, bei einem privaten Krankenbesuch nicht Nachstellungen von Journalisten ausgesetzt zu sein", befanden die Richter des Kölner Landgerichts am Mittwoch nach Angaben eines Sprechers. Berufung ist zugelassen.

Corinna Schumacher ist auch gegen "taz" und ZDF vorgegangen. Diese beiden Medien wehren sich dagegen und argumentierten am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht, ihre Berichterstattung sei in keiner Weise voyeuristisch gewesen, sondern habe sich im Gegenteil mit dem Verhalten der Medien nach dem Unfall des Rennfahrers kritisch auseinandergesetzt. Es sei widersinnig, nun auch sie dafür bestrafen zu wollen.

SchumacherMedien verwenden Bilder wieder in Bericht über das Verbot

Schumachers Anwalt Felix Damm ließ dies jedoch nicht gelten und bezeichnete die Medienkritik als "Feigenblatt". Es sei fragwürdig, wenn man eine bestimmte Art von Berichterstattung kritisiere und dabei das Beanstandete selbst reproduziere. Kritik am Verhalten der Reporter vor der Klinik sei natürlich völlig in Ordnung und erwünscht, aber man hätte dafür nicht wieder das Foto veröffentlichen müssen. "Ich sehe keine Inhalte, die die Veröffentlichung eines solchen Bildes rechtfertigen würden", sagte Damm. Das Gericht will in Sachen "taz" und ZDF am 27. August seine Entscheidung dazu verkünden.

Das Landgericht München hatte unlängst drei Magazinen des Burda-Verlages untersagt, Fotos von Corinna Schumacher vor dem Krankenhaus zu veröffentlichen. (dpa)