München. Uli Hoeneß wird vorerst nicht erfahren, wie Informationen über seine Steuerhinterziehung lange vor seinem Prozess an die Medien gelangten. Hoeneß hatte die Finanzbehörden 2013 wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen angezeigt. Ermittlungen gegen unbekannt verliefen jedoch im Sande.

Im Fall Uli Hoeneß hatten 1165 Mitarbeiter Zugriff auf dessen Steuerakte. "Bei den Zugriffsberechtigten handelt es sich im Wesentlichen um Steuerverfolgungseinheiten wie Steuerfahndung, Umsatzsteuerprüfer und Bußgeld- und Strafstellen", teilte das Bayerische Landesamt für Steuern am Montag in München mit. Es wies damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zurück, nach dem 2949 Beschäftigte oder Dienststellen für die elektronischen Steuerakten von Hoeneß zugriffsberechtigt gewesen sein sollen.

Jeder Finanzbeamte sei auf das Steuergeheimnis verpflichtet, unterstrich das Landesamt. Zur Aufdeckung von Steuerstraftaten benötigten die Behörden umfangreiche Prüfungsrechte. "Um beispielsweise einen einzigen Fall von Umsatzsteuerbetrug aufzudecken, müssen unzählige Daten überprüft und gegebenenfalls weiterverfolgt werden können."

Hoeneß hatte Anzeige gegen unbekannt erstattet

Hoeneß hatte 2013 Anzeige erstattet, weil Erkenntnisse aus seiner Steuerakte in die Öffentlichkeit gelangt waren. Die Staatsanwaltschaft München stellte ein Verfahren wegen Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen aber ein. "Für uns ist das Verfahren abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass wir keinen Tatverdächtigen feststellen konnten", bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Peter Preuß, am Montag einen Bericht der "Bild am Sonntag".

Die Finanzbehörden selbst hatten ebenfalls Untersuchungen angestellt, aber die undichte Stelle nicht finden können. Ein Mitarbeiter hatte laut "SZ" nach ersten Schlagzeilen über Hoeneß ohne dienstlichen Anlass dessen Akte teilweise am Computer angeschaut, jedoch aus reiner Neugier. Für die Staatsanwaltschaft war er nicht derjenige, der Daten nach außen weitergegeben hatte. Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren.

Zugriffe werden jetzt protokolliert

Laut "SZ" war im Fall Hoeneß nur bei 462 Mitarbeitern oder Dienststellen elektronisch protokolliert worden, wenn jemand die Akte gelesen hatte. Die übrigen hätten die Daten ohne Kontrolle sichten können. Das Landesamt bestätigte, dass aufgrund eines Programmfehlers ein Teil der Zugriffe nicht protokolliert worden war, nannte aber keine Zahlen.

Inzwischen seien als Konsequenz aus dem Fall Hoeneß die Abläufe verbessert worden. Alle Zugriffe würden protokolliert und die Berechtigungen um knapp 30 Prozent reduziert. Auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt es zudem künftig für jedes Finanzamt einen Datenschutzbeauftragten.

Hoeneß wurde im März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der ehemalige FC-Bayern-Präsident sitzt seine Strafe derzeit im Gefängnis von Landberg am Lech ab. (dpa)