Denver. Neue Entwicklung im Verfahren gegen den US-Kinoschützen von Aurora: Der Angeklagte James Holmes will offenbar auf “unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit“ plädieren. Holmes ist angeklagt, am 20. Juli 2012 zwölf Menschen erschossen und 70 weitere verletzt zu haben.
Der mutmaßliche Kino-Amokläufer von Aurora will nach Angaben seiner Anwälte auf unzurechnungsfähig plädieren. Der mutmaßliche Kino-Todesschütze James Holmes wolle auf "unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit" plädieren, hieß es in am Dienstag (Ortszeit) bei Gericht eingereichten Unterlagen. Die Anwälte wollen den Antrag am kommenden Montag bei einer Anhörung in Centennial im Bundesstaat einbringen.
Der 25-jährige Holmes wird beschuldigt, in der Nacht zum 20. Juli 2012 bei der Premiere des neuen "Batman"-Films in einem Kino in Aurora nahe Denver wahllos um sich gefeuert zu haben. Bei dem Blutbad wurden zwölf Menschen getötet und 70 weitere verletzt. Holmes wurde wegen zwölffachen Mordes und vielfachen versuchten Mordes angeklagt. Die Tat hatte die Debatte in den USA über eine Verschärfung des Waffenrechts wieder aufflammen lassen.
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Im März hatte der Vorsitzende Richter in dem Verfahren für Holmes auf "nicht schuldig" plädiert, weil dessen Anwälte zu dem Zeitpunkt noch nicht zu einem Plädoyer gekommen waren. Später boten die Verteidiger in einem überraschenden Schritt an, ihr Mandant sei bereit, sich schuldig zu bekennen. Dies geschah offenbar in der Hoffnung, dass ihm damit ein Todesurteil erspart bleibe und er stattdessen zu lebenslanger Haft verurteilt werde. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Deal jedoch ab und kündigte an, sie werde die Todesstrafe fordern. (afp/dpa)