Berlin. Im Prozess um tödliches Wetttrinken mit einem 16-jährigen Jungen in einer Berliner Kneipe hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Gastwirt eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert. Der Junge fiel mit 4,4 Promille ins Koma und verstarb.
Der Gastwirt habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht und zudem mehrfach gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, argumentierte die Anklagebehörde am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Die als Nebenklägerin auftretende Mutter schloss sich laut einem Gerichtssprecher der Forderung an.
Wirt soll beim Wettstreit nur Wasser getrunken haben
Der Anklage zufolge hatte Aytac G. im Februar 2007 mit dem 16-Jährigen um die Wette Tequila getrunken. Jedoch soll der Wirt zum überwiegenden Teil Wasser zu sich genommen haben, während dem Jugendlichen mindestens 45 Gläser Tequila eingeschenkt wurden. Der Junge hatte zum Schluss 4,4 Promille Alkohol im Blut, fiel ins Koma und starb etwa einen Monat später. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft Aytac G.vor, von 2005 bis 2007 in 173 Fällen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und Kindern und Jugendlichen Alkohol verkauft zu haben. (afp/ddp)