Brüssel. Ferienzeit ist Urlaubszeit. Mit dem Beginn der Sommerferien in NRW starten wieder viele Familien in den langersehnten Urlaub. Doch auch, wenn das Reisen innerhalb der EU mittlerweile sehr einfach ist, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Notruf: Egal, ob Unfall, Kreislaufkollaps oder Raub: In Notfällen müssen Urlauber überall in der Europäischen Union nur drei Ziffern wählen, um mit Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten verbunden zu sein: 112 – ohne jede Vorwahl. In den meisten EU-Ländern verstehen die Ansprechpartner englisch oder deutsch – aber leider nicht in allen.

Waren: Wer innerhalb der EU reist, darf – von wenigen Sondergebieten abgesehen - Waren abgabenfrei mitnehmen, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind – und wenn der Urlauber das plausibel machen kann. Bei mehr als vier Stangen Zigaretten, mehr als zehn Kilo Röstkaffee oder mehr als zehn Liter Schnaps wird der Zoll misstrauisch.

Euro: Mit Euro zahlt man nicht nur in den 16 Euro-Staaten, zu denen neben den elf Währungsunion-Gründern (unter anderem Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien) auch Griechenland, Slowenien, Malta, Zypern und die Slowakei zählen. Monaco, San Marino und der Vatikan haben den Euro ebenfalls als Zahlungsmittel, zudem wird er in Andorra, Montenegro und im Kosovo verwendet. In der Schweiz wird er vielerorts in Hotels und Gaststätten akzeptiert.

Pass: Wer in Europa unterwegs ist, hat an den Grenzen freie Fahrt. Mittlerweile sind 22 Länder dem Schengen-Abkommen beigetreten, das Kontrollen an den Übergängen aufhebt. Dazu gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn sowie Island, Norwegen und die Schweiz.

Die neuen EU-Mitglieder Zypern, Bulgarien und Rumänien wenden die Schengen-Vorschriften noch nicht vollständig an. Deshalb brauchen Reisende in diese Länder einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Das gilt auch für Großbritannien und Irland.

Reisekasse: Sofern Sie in der EU keine abgelegenen Gebiete ansteuern, empfehlen Banker, nicht zu viel Bares mitzunehmen – und stattdessen lieber überschaubare Beträge am Automaten zu ziehen. Denn die Banken dürfen für Abhebungen im EU-Ausland nicht mehr Geld verlangen als im Inland bei einem Fremdinstitut, das nicht zur Hausbank gehört. Zudem kann eine Kreditkarte hilfreich sein.

Gesundheitskarte: Die Europäische Krankenversicherungskarte kann sich jeder gesetzlich Versicherte bei seiner Kasse besorgen. Mit ihr können sich Versicherte im Notfall im EU-Ausland behandeln lassen, ohne vorher eine Genehmigung einholen zu müssen. Allerdings eben nur bei akuten Erkrankungen. Wer sich bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheidet, muss zuerst die heimische Kasse fragen.

Führerschein: Es kann manche Diskussion ersparen, wenn man dem Polizisten den EU-Führerschein in Plastik und Scheckkartenformat vorzeigt. Aber: Notwendig ist das nicht. Der alte „graue Lappen“ ist nach wie vor gültig.

Verkehr: Jeder Reisende sollte sich gut über die Regeln in seinem Urlaubsland informieren. So ist zum Beispiel in Kroatien, Rumänien oder Ungarn ein Glas Wein zum Essen tabu; hier gilt die 0,0-Promille-Grenze. Handy am Steuer ist in fast allen Ländern inzwischen verboten. Wer beim Telefonieren erwischt wird, für den kann es unter Umständen sehr teuer werden. In Belgien sind mindestens 150 Euro Strafe fällig, in Ungarn sogar 330 Euro.

In Finnland, Dänemark oder Kroatien müssen Autofahrer auch tagsüber das Licht anschalten. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist in Österreich, Portugal, Italien und anderen Urlaubszielen eine Warnweste Pflicht, sobald der Fahrer aus seinem Wagen steigt.

Entschädigung: Wer am Flughafen sitzen bleibt, weil die Fluglinie ihre Maschine überbucht hat, kann auf eine Entschädigung pochen. Für Verbindungen unter 1500 Kilometern werden 250 Euro fällig, bei längeren Strecken sogar 400 bis 600 Euro. Auch im Fall einer kurzfristigen Annullierung kann der Kunde einen Ausgleich verlangen. Das gilt aber nur, wenn keine „außergewöhnlichen Umstände“ vorliegen wie ein Unwetter oder Streik.

Einen verbindlichen Anspruch auf Entschädigung haben ab Mitte Juli auch Bahn-Fahrgäste in Deutschland. Erreicht man mit 60 Minuten Verspätung sein Reiseziel, erstattet das Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Spätestens ab Dezember gilt dieses Recht auch EU-weit.

Haustiere: Wer mit seinem Hund oder seiner Katze innerhalb der EU auf Reisen geht, muss einen „Reisepass“ mit einer gültigen Tollwut-Impfbescheinigung für seinen Vierbeiner mit sich führen und dafür sorgen, dass sein Tier gekennzeichnet ist. Bis zum 30. Juni 2010 wollen Irland, Malta, Schweden und Großbritannien zusätzlich einen Wirksamkeitsnachweis der Tollwutimpfung sehen. Außerdem ist bei Reisen nach Finnland und Schweden eine Bandwurm-Behandlung erforderlich; Irland, Malta und Großbritannien verlangen zusätzlich eine Zecken-Behandlung.