Bochum. .
Ein Angeklagter im Wettskandal diente offenbar den Bochumer Ermittlern als eine Art Kronzeuge. Laut einem Medienbericht habe der 35-jährige Türke Nürettin G. Details zu 158 manipulationsverdächtigen Spielen verraten.
Bei ihren Ermittlungen gegen Mitglieder einer Bande mutmaßlicher Fußball-Wettbetrüger diente einer der Hauptbeschuldigten der Bochumer Staatsanwaltschaft offenbar als eine Art Kronzeuge. Dies berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Samstag vorab. Der 35-jährige Türke Nürettin G., der sich vom 6. Oktober an vor dem Bochumer Landgericht wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 16 Fällen verantworten muss, packte demnach bei seinen 37 Vernehmungen zwischen Januar und Juli „weit über seinen Tatbeitrag hinaus“ aus.
Beschreibung des Ablaufs bei manipulierten Spielen
Ohne die Aussagen von G., hielt die Bochumer Kripo laut „Spiegel“ in einem Auswertungsbericht Mitte Juli fest, „wären die polizeilichen Ermittlungen in dieser Form nicht möglich gewesen“. Aus den Akten der Bochumer Staatsanwaltschaft geht laut dem Bericht hervor, dass sich G. insgesamt zu 158 manipulationsverdächtigen Spielen äußerte. Dabei habe er die Mittäter sehr umfangreich charakterisiert und identifiziert, komplette Ablaufbeschreibungen manipulierter Spiele geliefert, bei der Auswertung beschlagnahmter Unterlagen mitgeholfen, Geldflüsse aus gekauften Spielen erläutert - und Aussagen zu Straftaten gemacht, die nicht im Zusammenhang mit verschobenen Fußballbegegnungen stehen.
Vor allem zu Bestechungsfällen in der Türkei habe G. „umfangreiche, sachdienliche Aussagen“ gemacht. Dort stehen 67 Partien unter Korruptionsverdacht, mehr als in jedem anderen Land und bis hinauf in die höchste Profiliga, die Süper Lig. Aufgrund dieser Aussagen von G., die von den deutschen Behörden an die türkische Justiz weitergeleitet wurden, hatte die Staatsanwaltschaft Sariyer Istanbul bei einer landesweiten Razzia 70 Personen fest - genommen. Der Anwalt von G., Jens Meggers, wollte sich auf Anfrage des Magazins „vor Prozessbeginn nicht öffentlich zu den Vorwürfen gegen meinen Mandanten äußern“. (ddp)