Aachen/Köln. Ein früherer SS-Mann muss sich wegen dreifachen Mordes während der deutschen Besatzung in den Niederlanden vor dem Landgericht Aachen verantworten. Das Oberlandesgericht Köln hat am Dienstag die Anklage gegen den 88-Jährigen zugelassen. Ein Urteil gegen ihn wurde bisher nie vollstreckt.
Ein 88 Jahre alter früherer SS-Mann muss sich wegen dreifachen Mordes während der deutschen Besatzung in den Niederlanden vor dem Aachener Landgericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ mit einem am Dienstag bekannt gegeben Beschluss die Anklage gegen den Mann zu und hob zugleich eine abweichende Entscheidung des Landgerichts Aachen auf. Damit entsprach das OLG nach Angaben eines Gerichtssprechers den Beschwerden der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers.
Bereits 1949 zu lebenslanger Haft verurteilt
Wegen der Taten war der heute in einem Altenheim bei Aachen lebende Angeklagte bereits vor 60 Jahren zunächst zum Tode, später zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Diese Strafe war aber nie vollstreckt worden.
Nach Erkenntnissen der niederländischen Justiz war der Mann 1940 der Waffen-SS beigetreten und später zur «Germanischen SS» in den Niederlanden abkommandiert worden. Als Mitglied eines Sonderkommandos erschoss er im Jahr 1944 in Breda, Vorschooten und Wassenaar drei Menschen. Der Mann gab die Taten später zu und berief sich auf Befehlsnotstand.
OLG: 88-Jähriger ist verhandlungsfähig
Das Landgericht Aachen hatte die Anklage wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten abgewiesen. Dieser Einschätzung schlossen sich die Kölner Richter nicht an. Dafür hatten sie weitere Ermittlungen veranlasst und das Pflegepersonal des Altenheims zum aktuellen Gesundheitszustand des Angeklagten vernehmen lassen.
Trotz schwerer Herzerkrankung nach erlittenem Herzinfarkt und weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen sei davon auszugehen, dass der Angeklagte verhandlungsfähig sei und seine Interessen in und außerhalb der Hauptverhandlung vernünftig werde wahrnehmen können. Den Einschränkungen, die sich aus der geringen körperlichen Belastbarkeit ergäben, könne durch eine angepasste Verhandlungsführung mit ausreichenden Pausen und ärztlicher Betreuung Rechnung getragen werden, hieß es.
Wann die Hauptverhandlung durchgeführt wird, steht derzeit noch nicht fest; den Termin bestimmt das Landgericht Aachen. (Aktenzeichen 2 Ws 69/09; Beschluss vom 1. Juli 2009). (ddp)